BeschreibungGebäude:
Wohnanlage KfW 55 mit 8 Wohneinheiten, Polizeistation und Garagen in Neuenhaus.
Wohnung 1 in Haus 1:
Diese schöne rollstuhlgerechte Eigentumswohnung wurde mit einer Wohnfläche von ca. 94 m² gebaut. Zu der Wohnung gehört ein Stellplatz im Freien. Es ist eine SAT-Schüssel vorhanden, somit eine Gemeinschaftsantenne für alle.
Die Wohnung ist wie folgt aufgeteilt:
- Flur
- Gäste-WC
- Badezimmer mit Dusche + Spritzschutz aus Glas
- Abstellraum
- Schlafzimmer
- Wohn- und Esszimmer mit Zugang zur Terrasse
- Küche inkl. Einbauküche
- Allzweckraum
Weitere Infos:
- Fahrradraum mit je einer Steckdose pro Wohnung für E-Fahrräder
- Abstellraum mit SNR außerhalb der Wohnung
AusstattungAllgemeines:
- Kunststofffenster mit 3-fach Verglasung: Wärmeschutzglas gemäß Wärmeschutznachweis
- Rollladenmotoren bei den Fenstern mit einer Breite ab 2 m.
- Innentüren weißlack EPC (Breite 98,5 cm außer Gäste WC)
- Innentür zwischen Wohnzimmer und Flur erhält ein geschlossenes Türblatt mit einem Glasseitenteil (Breite 98,5 cm).
- Fußbodenheizung, die einzeln regelbar ist.
- Kontr. Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung
- Wände der Wohnung: Glattvliestapete weiß
Bodenbeläge:
- Vinyl: Wohnen/Essen, Kochbereiche, Schlafen, Flur, Abstellraum und Allzweckraum.
- Fliesen: Bad, Gäste-WC
Badezimmer:
- 1 Badheizkörper 60/180 cm in weiß
- Sanitäre Einrichtungsgegenstände in weiß (Waschtischanlage, Duschplatz und WC)
LagebeschreibungNeuenhaus ist eine aufstrebende Kleinstadt und Sitz der Samtgemeinde Neuenhaus im Landkreis Grafschaft Bentheim im Land Niedersachsen und hat rund 14.000 Einwohner. Neuenhaus liegt an der 182 km langen Vechte sowie an der Dinkel einem 89 km langem Zufluss der Vechte. Die direkte Nachbarschaft zur niederländischen Grenze machen den Standort sehr interessant.
Neuenhaus hat alles, was eine Kleinstadt ausmacht. Diverse Einkaufs-, Sport-, Freizeit- und Bildungsmöglichkeiten finden Sie direkt vor Ort. Das Hallenbad verfügt seit Sommer 2019 über ein Außenbecken. Von der Grundschule bis hin zur Oberstufe sind alle Schulformen in Neuenhaus angesiedelt.
Die Verkehrsanbindung mit PKW, Bus und Bahn ist gut. Die nächste Autobahnauffahrt wäre Schüttorf / Bad Bentheim, A30 (ca. 25 km) oder Wietmarschen-Lohne, A31 (ca. 20 km).
SonstigesWiderrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
RE/MAX Immobilien Grafschaft Bentheim, Veldhausener Str. 34, 49828 Neuenhaus
Tel. 05941 – 98990 0, Fax. 05941 – 98990 29, E-Mail: info@remax-grafschaft.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der in Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Käuferprovision:
Die auf Seite 2 genannte Käuferprovision (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, derzeit 19%) ist vom Käufer zu zahlen. Verdient und fällig wird diese erst mit notarieller Beurkundung. Die Berechnungsgrundlage ist der notariell festgeschriebene Kaufpreis.
Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.