Das Objekt verfügt über zwei voneinander unabhängige Wohnungen. Die erste Wohnung befindet sich im linken Teil des Gebäudes im Erdgeschoss und verfügt über ca. 82 m² Wohnfläche mit einem eigenen abgegrenzten Garten. Die zweite Wohnung befindet sich auf der rechten Seite des Gebäudes und hat eine Gesamtwohnfläche von 130 m² und gliedert sich in Erdgeschoss und Obergeschoss. Ein von außen zu erreichender Teilkeller rundet das Gesamtobjekt ab. Die Wohnungen können ohne weiteres zusammengelegt werden und somit kann die Raumgestaltung sehr individuell erfolgen. Die Gesamtgrundstücksfläche beträgt ca. 1058 m². Diese kann geteilt werden so das ein weiteres Objekt einen Platz finden könnte. Es befinden sich auf dem urig angelegten Grundstück zwei genehmigte Carports sowie ein Blockhaus in gutem Zustand. Das Gesamtobjekt kann sofort bezogen werden. Die Lage des Zweifamilienhauses befindet sich in der Jeverschen Straße in Schortens im Ortsteil Heidmühle. Sie erreichen die zwei Wohnungen je über eine eigenen Eingangsbereich mit Hofeinfahrt und anschließendem Carport. Von der Straße über die Hofeinfahrt gelangen Sie in den idyllischen abgeschlossenen eingewachsenen Garten mit altem Baumbestand der ersten Wohnung. Dieser ist von der Straßenseite wie auch von den Nachbargrundstücken nicht einsehbar. Auf der rechten Seite gelangen Sie über die Hofeinfahrt zur zweiten Wohnung.
Lagebeschreibung
Schortens ist eine Stadt und selbständige Gemeinde im Landkreis Friesland in Niedersachsen. Die Gemeinde wurde 2005 zur Stadt ernannt und ist die zweitgrößte Stadt im Landkreis Friesland. Seit 2011 ist die Stadt ein staatlich anerkannter Erholungsort.
Sonstiges
Wir bitten Sie dem Wunsch der Eigentümer nachzukommen und das Grundstück nicht zu betreten. Bei weiteren Fragen oder Besichtigungswünschen kontaktieren Sie mich gerne mit Ihrer vollständigen Adresse und Telefonnummer. Ich bitte um Ihr Verständnis. Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande. Die Höhe der Vermittlungsprovision beträgt für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57 % auf den Kaufpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig.