Beschreibung09623 Rechenberg-Bienenmühle
Bei dem Objekt handelt es sich um einen Lebensmittelmarkt in Rechenberg-Bienenmühle.
Der Markt hat eine Fläche von rd. 600 m² und wurde nach den Mieterwünschen erbaut.
Fortlaufend wurde dieser renoviert und modernisiert.
Zahlreiche Kundenparkplätze stehen direkt vor dem Objekt zur Verfügung.
Das Objekt ist an einen Nahkauf-Supermarkt vermietet.
Der Mietvertrag läuft aktuell bis 03/2032. Sämtliche Nebenkosten werden direkt vom Mieter bezahlt bzw. umgelegt.
Die Grundstücksgröße beläuft sich auf 3.660 m².
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"KEIN ENERGIEAUSWEIS VORHANDEN/IN VORBEREITUNG"
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LagebeschreibungRechenberg-Bienenmühle ist eine kleine Gemeinde des Landkreises Mittelsachsen im Osterzgebirge. Der Ort ist durch das Ski- und Wintersportgebiet in Holzhau bekannt und hat ca. 1.800 Einwohner.
Die Verkehrsanbindung erfolgt vor allem über die Bundesstraße B171 nach Marienberg und Dresden. Bis Dresden sind es rund 50 km, hier befindet sich auch ein Anschluss an die Bundesautobahn BAB17. Bis zur Grenze nach Tschechien sind es ca. 6 km.
Das Objekt selbst liegt gut sichtbar an der Haupteingangstraße von Rechenberg-Bienenmühle.
SonstigesBaujahr: 1993
1. Die A4RES Advisory GmbH ist als Servicer für Kreditinstitute und Eigentümer tätig. Das vorgestellte Objekt kann im Auftrag des Eigentümers erworben werden.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an dem Objekt und sind gern bereit, Ihr Angebot entgegen zu nehmen.
Gern prüfen wir auch eine Finanzierung und mögliche Fördermittel für Sie.
2. Dieses Exposé ist ausschließlich für den Interessenten bestimmt. Die unbefugte Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe durch Zweitmakler ist ausdrücklich untersagt.
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4. Bitte beachten Sie, dass durch die Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie sich die gesetzlichen Vorgaben auch für Makler geändert haben. Wir weisen Sie pflichtgemäß auf Ihr Widerrufsrecht eines abgeschlossenen Maklervertrages hin.
Diesbezüglich verweisen wir auch auf folgendes:
Die im Expose benannte Provision wird nur dann geschuldet, wenn aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Erwerb des Objektes erfolgt. Ansonsten schulden Sie uns keine Zahlungen, Provisionen, Vergütungen, Aufwendungsentschädigungen etc. – es sei denn, es ist separat so vereinbart. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob Sie den mit uns abgeschlossenen Maklervertrag widerrufen oder nicht.