Modernisierungsmaßnahmen werden immer öfter in Angriff genommen um die Nebenkosten einzusparen und die Umwelt letztendlich zu schonen. Doch dabei ist einiges zu beachten, ein Austausch der Fenster die dann keinerlei Luftzirkulation mehr zulassen ist wenig zielführend wenn dies die einzige Maßnahme bleibt. Schimmelbildung ist die Folge, und hier ist der Vermieter in der Pflicht entsprechende Maßnahmen zu ergreifen damit dies nicht geschieht. So muss der Vermieter zumindest mitteilen ob nun ein spezielles Luftungsverhalten notwendig ist um keinen Schimmel zu produzieren, der Mieter muss darüber explizit informiert werden. Es gibt bereits mehrere Urteile, zuletzt wurde einem Mieter Recht zugesprochen, der keine Informationen über das neue Lüftungsverhalten erhalten hat. Nach der Schimmelbildung hatte dieser die Miete gekürzt, der Vermieter klagte und verlor, es konnte kein Nachweis erbracht werden, dass der Mieter über das neue Lüftungsverhalten informiert wurde. Zudem hätte in diesem speziellen Fall der Mieter seine Möbel mit einem Abstand von zehn Zentimetern von der Außenwand entfernt aufstellen müssen. Dies ist alles andere als üblich, ein Mieter kann nicht einfach davon ausgehen, dass dies erforderlich sei. Bei Schimmelbildung muss ein Vermieter den Nachweis erbringen, dass das Gebäude keine Baumängel aufweist und die eingebauten Elemente wie Fenster und Türen zur Bildung von Kondensat führt. Bei Modernisierungen ist eine Lüftungsanlage oftmals ratsam und auch notwendig.