Eine Mietwohnung in einer Messestadt hat schon so seine Vorteile. Einige Mieter nutzen dies seit geraumer Zeit zum Anlass um Zimmer zu vermieten wenn wichtige Events anstehen. EIn kleines Zusatzeinkommen lässt sich so relativ schnell und unkompliziert generieren. Die Nachfrage nach privatem Wohnraum steigt zudem ebenfalls weiter an. Einige Messebesucher oder Besucher von anderen Veranstaltungen finden es ohnehin etwas komfortabler in einer Wohnung anstatt in einem Hotel. Von den geringeren Kosten mal abgesehen. Doch Achtung, wer seine Wohnung untervermietet darf dies nur mit Genehmigung des Vermieters tun. Diese wird in der Regel nicht erteilt, was letztendlich mit rechtlichen Konsequenzen bestraft wird. Als aktuelles Beispiel dient ein Fall aus Berlin. Dort hatte eine Mieter ebenfalls seine Wohnung an Touristen vermietet. Der Vermieter hat dies herausbekommen und zunächst eine Abmahnung erteilt mit dem Hinweis auf Unterlassung. Doch der Mieter hat weiterhin Touristen aufgenommen, was letztendlich dann zu einer fristlosen Kündigung führte. Der Mieter ging vor Gericht und verlor den Prozess. Es wird daher dringend abgeraten als Mieter den eigenen Wohnraum weiter zu vermieten. Zunächst sollte mit dem Vermieter abgeklärt werden ob dieser mit einer Untervermietung einverstanden ist.