Existenzgründung - die passenden Räume finden

  • 20.11.2013

    Existenzgründung - die passenden Räume finden

  • Standort und passende RäumeNach der Findung einer passenden Geschäftsidee ist die Standortwahl die zweite wichtige Voraussetzung bei einer neuen Geschäftsgründung. Denn dieser Standort ist verantwortlich dafür, ob Kunden das neue Unternehmen auch erreichen können. Die Suche nach einem passenden Objekt für eine Unternehmensgründung ist daher mitunter sehr zeitaufwendig und sollte niemals nur als Nebensache abgetan werden.

    Was muss bei der Wahl der Geschäftsräume beachtet werden

    Neben den Kunden sind viele Firmen auch auf eine gute Infrastruktur und auf Zulieferer angewiesen. Daher muss das Gewerbegebiet auch in Hinblick auf diese Voraussetzungen ausgewählt werden. Gleichzeitig ist es insbesondere Neugründern oftmals nicht möglich, gleich eine hohe Miete zu zahlen, denn diese muss erst einmal regelmäßig erwirtschaftet werden. Trotzdem gibt es in vielen Städten äußerst günstig gelegene Gewerberäume in speziellen Industriegebieten, deren Bau subventioniert wurde und die daher recht preiswert sind. Mit diesen Subventionen versuchen die Städte neue Arbeitsplätze zu schaffen.

    Um passende Räumlichkeiten zu finden, sollte der Gründer sich folgende Fragen stellen:

    1. Sind die Räume für Kunden und Mitarbeiter gut mit dem PKW und öffentlichen Nahverkehr zu erreichen?
    2. Ist genug Platz für Zulieferer mit entsprechenden Transportgeräten vorhanden?
    3. Gibt es genügend kostenlose und freie Parkplätze?
    4. Falls sich die Räumlichkeiten in oberen Stockwerken befinden – ist ein Aufzug vorhanden?
    5. Stört ständiger Lärm, beispielsweise durch starken Verkehr, die notwendigen Telefonate?

    Auch die Büroräume sind von wichtiger Bedeutung. Diese müssen stets für die vorgesehene Nutzung ausgerichtet sein. Daher sollte bei einer Anmietung von Büroräumen Folgendes beachtet werden:

    Ist Kundenverkehr vorhergesehen, sollte der Empfang in der Nähe der Eingangstür liegen und alle anderen Büros von dort gut erreichbar sein. Ebenso muss anhand einer Skizze geprüft werden, ob die Anzahl der notwendigen Arbeitsplätze auch in den Räumlichkeiten untergebracht werden kann.

    Auch verschenkter Raum, wie beispielsweise für Flure Räume, die ungünstig geschnitten sind, kostet Miete. Unter Umständen ist es auch möglich, die Geschäftsräume durch flexible Trennwände oder Trockenbauwände zu unterteilen. Ein oft unbedachter Aspekt ist die Notwendigkeit von Lagerräumen. Nicht nur Büromaterial und Putzmittel müssen untergebracht werden, auch alte Aktenordner benötigen entsprechend Platz.

    Ist Kundenverkehr geplant, müssen die Toiletten nicht nur für die eigenen Mitarbeiter, sondern auch für Kunden entsprechend groß dimensioniert sein. Wird mehr Personal benötigt, sollte Vorsorge für freie Kapazitäten getroffen werden. Ebenso ist es von Vorteil, wenn eine kleine Teeküche vorhanden ist.

    Sind die Fensterflächen der Sonne ausgesetzt, müssen Rollläden vorhanden sein. Liegen diese Außen, wird ein Aufheizen der Räume bei großer Sommerhitze größtenteils vermieden. Ansonsten muss man sich auch Gedanken zu einer Klimaanlage machen, die weitere Stromkosten verursachen wird.

    Bei einigen Geschäftsmodellen ist die Einmietung in einer Bürogemeinschaft oder die Inanspruchnahme eines Büroservices sinnvoll. Manchmal können so auch bestimmte Synergieeffekte erreicht werden, beispielsweise durch ein Gemeinschaftsbüro eines Rechtsanwalts mit einem Steuerberater.

    Bildschirmarbeitsverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien und Arbeitsschutzgesetz regeln die Größe des Schreibtisches

    Für die Ausstattung und Größe der Arbeitsplätze gibt es gesetzliche Vorschriften. Hier kommen die Bildschirmarbeitsverordnung, die Arbeitsstättenrichtlinien sowie das Arbeitsschutzgesetz zur Anwendung.

    Es sind einige grundsätzliche Regeln einzuhalten. So muss die vorhandene Fläche für Bildschirmarbeitsplätze mindestens acht bis zehn Quadratmeter betragen. Auch die Tischflächengröße ist geregelt – sie sollte 160 cm x 80 cm nicht unterschreiten und hinter dem Arbeitsplatz ist für genügend Bewegungsfläche zu sorgen, die mindestens ein Meter tief sein sollte. Für Besucherplätze reichen hier 60 bis 80 cm. Bei langen und schmalen Räumen hat es sich bewährt, diese in einer Linie aufzustellen. Dadurch ist sogar eine Nutzung von zwei Seiten möglich.

    Auch der soziale Aspekt ist bei der Anordnung der Arbeitsplätze zu beachten. Niemand sitzt gerne mit dem Gesicht zu einer Tür oder Wand. Außerdem ist zu bedenken, dass die Mitarbeiter zumeist auch miteinander kommunizieren müssen. Aus ergonomischen Gesichtspunkten ist es sinnvoll, einige Steharbeitsplätze einzusetzen, die eine Abwechslung zur täglich notwendigen Sitzhaltung ermöglichen. Hierfür reicht schon ein kleines Pult zum Telefonieren aus.

    Grünpflanzen verbessern das Raumklima und sorgen dafür, dass sich die Raumnutzer wohler fühlen. Doch anstatt vieler kleinerer Pflanzen sollte lieber eine größere Grünpflanze gewählt werden. Diese sollte schnellwüchsig sein und große Blätter besitzen, um nachhaltig das Raumklima zu verbessern.

    Mietpreise und Vertragsrecht von Gewerbeimmobilien

    Die Mietpreise für Gewerberäume sind vom Standort abhängig. Nicht nur die Stadt selber entscheidet, sondern auch die Entfernung zu entsprechenden Infrastrukturen wie Autobahn, Flughäfen oder der Innenstadt. In attraktiven Geschäftslagen ist der Quadratmeterpreis höher als beispielsweise in Industriegebieten. Auch Lagen in Ballungsräume der Großstädte schlagen sich auf den Mietpreis nieder.

    Wer also günstig mieten möchte, muss zumeist Abstriche in puncto Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz und Gegend machen. Industrieunternehmen müssen auf andere Punkte achten als Geschäfte mit Kundenanbindung. Hier sind gute Zufahrtsstraßen, die auch für schwerere Transporte geeignet sind und eine verkehrsstrategisch gute Lage wichtig.

    Das Mietrecht von Gewerbeimmobilien ist grundsätzlich ähnlich der von herkömmlichen Mietwohnungen. Ausschließlich die Kündigungsfristen sind unterschiedlich. In der Regel wird ein spezieller Gewerberaummietvertrag ausgehandelt, der alle wichtigen Details zu Instandhaltungsfragen, Kündigungsfristen und anderen Details enthält. Zumeist ist die genaue Nutzung in diesem Vertrag definiert. An diese Nutzungsbestimmungen muss sich der Gewerbemieter unbedingt halten. Nur nach Absprache mit dem Vermieter dürfen diese geändert werden.

    Fazit: Bei der Suche nach einer Gewerbeimmobilie sind viele Punkte zu beachten. Am fertigt macht sich der Suchende bereits vorab eine Aufstellung mit den notwendigen Eigenschaften wie Anzahl der Räume, Toiletten, Arbeitsplätze usw. an. Für die Suche gibt es verschiedene Online-Portale, die entsprechende Immobilien anbieten.

    Quellenangaben und weiterführende Links:

    Bildquelle Bild1: Campanile at the English language Wikipedia [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) or CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)], from Wikimedia Commons

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