Fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Darlehensverträgen

  • 13.10.2015

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Darlehensverträgen

  • WiderrufsbelehrungDas Thema fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Darlehensverträgen kam schon vor einigen Monaten des öfteren auf. Nun teilt die Verbraucherzentrale NRW mit, dass mehr als 70 Prozent der geprüften Darlehensverträge Fehler aufweisen. Somit ist für Verbraucher auch ein Widerruf nach der 14 Tage Frist möglich. Ein Ausstieg aus dem Vertrag ist somit nach Jahren auch kein Problem. Auf Grund der aktuell sehr günstigen Zinslage lohnt es sich teilweise durchaus die Verträge prüfen zu lassen. Schließlich finanzierte man vor gut sechs Jahren noch zu fünf Prozent, aktuell nur noch zu ca. zwei Prozent. Eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank entfällt im Falle eines wirksamen Widerrufs. Doch Achtung, nicht enifach den Vertrag widerrufen, denn dann muss innerhalb von 30 Tagen die offene Darlehenssumme gezahlt werden. Vorher sollte also geklärt werden wo eine neue Finanzierung abgeschlossen wird oder ob die Summe aus eigenen Mitteln aufgebracht werden kann. In der Regel ist bei der Bank bei der der Vertrag widerrufen wird dann keine Finanzierung mehr möglich, diese verweigern eine neue Finanzierung. Erschwerend kommt hinzu, dass einige Banken den Widerruf nicht akzeptieren und vor Gericht ziehen. Die Gerichtskosten betragen dann erst einmal gut zehn Prozent der Finanzierungssumme, in der ersten Instanz. Ein Widerruf nach einer Tilgung ist ebenfalls möglich, allerdings gibt es dazu kein allgemeines Urteil, vor dem Bundesgerichtshof einigten sich Bank und Kläger außergerichtlich.

     

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