Die Grundsteuer ist immer wieder ein Grund zum ärgern. Städte korrigieren diese in regelmäßigen Abständen nach oben. Das System welches hinter der Berechnungsgrundlage liegt stammt aus dem Jahr 1964 und darf durchaus als überholt angesehen werden. Die Landesfinanzminister haben sich nun auf ein neues Modell zur Berechnung der Grunderwerbssteuer geeinigt. Künftig soll nun der Verkehrswert des Grundstückes als Basis zur Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Für einige bedeutet dies dann weniger Abgaben für andere hingegen mehr. Die Gefahr einer Mehrbelastung der Mieter und Eigentümer besteht dann gerade in Regionen in denen die Grundstückspreise sehr hoch sind. Gerade ärmere Gemeinden dürften mit dem neuen Modell nicht unbedingt besser fahren sofern der Grundstückswert relativ gering ist. Es wird sich zeigen ob das neue Modell tatsächlich umgesetzt wird und ob es tendenziell zu einer Mehr- oder Minderbelastung der Mieter und Eigentümer kommt.