Gutachten kann bei Einsparung der Erbschaftssteuer helfen

  • 21.02.2015

    Gutachten kann bei Einsparung der Erbschaftssteuer helfen

  • testamentJedes Jahr werden Immobilien im Wert von gut 100 Milliarden Euro vererbt. Kurz nach dem Erbe meldet sich in der Regel das Finanzamt und möchte einen Teil des vererbten für sich beanspruchen. Der Erbe muss daraufhin Erbschaftssteuer zahlen. Bei einer Immobilie schätzt das Finanzamt einfach an Hand von Vergleichswerten den Wert der Immobilie und setzt dies als Bemessungsgrundlage fest. Kann der Erbe jedoch ein Verkehrswertgutachten vorweisen, so ist dieser Wert zu nutzen. Die Erbschaftssteuer kann dadurch deutlich gemindert werden, in der Regel fallen die Schätzungen der Finanzämter unrealistisch hoch aus. Der Freibetrag kann somit je nach Höhe des Verkehrswertes eingehalten werden oder stark reduziert werden. Gerade bei hochpreisigen Immobilien lohnt sich ein Verkehrswertgutachten somit in jedem Fall. Der Steuerfreibetrag variiert je nach Verwandschaftsgrad zwischen 500.000 Euro für Ehepartner bis hin zu 20.000 Euro für andere Empfänger die nicht verwandt sind.

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