Hausratversicherung: Außenversicherung und Unterversicherung

  • 12.11.2011

    Hausratversicherung: Außenversicherung und Unterversicherung

  • Die Hausratversicherung ist heute eine der Versicherungen, die in vielen Haushalten auftaucht. Sichert sie als Sachversicherung doch Einrichtungs- sowie Vermögensgegenstände und gehört damit zu den wichtigsten Policen, die Familien und Singles ins alltägliche Sicherheitsnetz einbauen. Wie sehen die Leistungen aber im Einzelnen aus und was sollte man über die Hausratversicherung wissen?

    Tatsache ist, dass die Hausratversicherung auch aus Sicht vieler Experten zu den wesentlichen Versicherungen gehört, die immer wieder empfohlen werden. Dies hat einen einfachen Grund: Die Hausratversicherung als Sachversicherung legt im Schadensfall i. d. R. den Wiederbeschaffungswert als Leistung an. Familien und Singles müssen im Schadensfall also nicht die neue Wohnungseinrichtung aus eigener Tasche stemmen, sondern sind finanziell abgesichert.

    Leistungsfälle in der Hausratversicherung

    Generell tritt für die Hausratversicherung der Leistungsfall ein, wenn folgende Schadensereignisse eintreten: Feuer, Leitungswasser, Schäden durch Sturm und Hagel sowie Einbruch und Vandalismus. Darüber hinaus zeigt der Hausratversicherung Vergleich aber auch, dass in einigen Details sich einzelne Versicherungen durchaus unterscheiden. Dazu gehört unter anderem die Frage nach dem Schaden durch Löschwasser in Brandfall oder die Regelung von Überspannungsschäden.

    Wichtige Tipps zur Hausratversicherung

    Die Bedeutung der Hausratversicherung ist für die meisten Verbraucher offensichtlich. In Bezug auf einzelne Details der Versicherungsverträge bleiben sich viele Versicherungsnehmer aber im Unklaren. Dazu gehört zum Beispiel die Tatsache, dass Kinder –sofern sie zum Haushalt gehören und nur aufgrund von Wehrdienst oder Ausbildung abwesend sind – mit in die Versicherung eingeschlossen sind. Allerdings greift diese Klausel nur, solange der Nachwuchs keinen eigenen Haushalt führt. Zusätzlich werden die Deckungssummen für diesen Teil der Hausratversicherung i. d. R. eingeschränkt.

    Ein weiterer Fakt betrifft zudem die Tatsache, dass beim Umzug die Hausratversicherung sowohl für die alte wie auch die neue Wohnung über einen Zeitraum von 2 Monaten gilt. Mit Ablauf dieser Frist erlischt der Schutz für die alten Räumlichkeiten. Aber auch wenn die Hausratversicherung mit umzieht – eine Meldung an den Versicherer sollte in jedem Fall erfolgen – um die Unterversicherung zu vermeiden.

    Hausratversicherung und Unterversicherung

    Zur Unterversicherung kommt es, wenn der reale Wert des Hausrats über der Versicherungssumme liegt. Welche Auswirkungen hat diese Situation im Leistungsfall? Der Versicherer ersetzt nur den vereinbarten Schaden, was zu einer erheblichen Deckungslücke werden kann, wenn plötzlich nicht mehr 100 Prozent des Schadens, sondern nur noch 60 oder 70 Prozent gedeckt werden.

    Um dieses Dilemma zu vermeiden, verzichten viele Versicherer auf die „Einrede der Unterversicherung“. Im Gegenzug muss sich der Versicherungsnehmer damit einverstanden erklären, die Versicherungssumme anhand eines bestimmten Wertes pro Quadratmeter zu bemessen. Wie hoch die Bemessungsgrundlage der Versicherer ist, zeigt sich oft schon im Hausratversicherung Vergleich.

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