In vielen Mehrfamilienhäusern ist die Frage nach der abgeschlossenen Haustür immer wieder ein Streitpunkt. Einige Bewohner fühlen sich nicht ausreichend geschützt und möchten die Haustür gerne nachts abschließen, andere hingegen halten dies für überzogen und fürchten bei einem Brand das Gebäude nicht schnell genug verlassen zu können. In einigen WEG Beschlüssen ist festgesetzt ob die Haustür nachts abgeschlossen werden muss oder nicht. Doch das Landgericht Frankfurt hat nun einen solchen Fall beurteilt. In den WEG Beschlüssen sind solche Angaben nicht durchsetzbar, sofern die Haustür von innen nur mit einem Schlüssel geöffnet werden kann, lässt sich die Tür auch ohne Schlüssel leicht öffnen, dann darf dies durchaus so gehandhabt werden. Als Begründung nannte das Gericht einen möglichen Brandfall oder eine andere Notsituation, die Gefährdung der Bewohner würde erheblich steigen wenn zunächst die Haustür aufgeschlossen werden muss. In Panik denkt auch nicht jeder direkt an den Haustürschlüssel sondern möchte sich retten und somit schnellstmöglich raus. Daher gilt, wenn eine Haustür abgeschlossen werden soll, dann bitte mit einer von innen ohne Schlüssel zu öffnenden Tür. Das Urteil hat keinerlei Auswirkung darauf was jeder einzelne mit seiner Wohnungstür macht, diese kann man selbstverständlich abschließen wie man möchte.