Installieren von Überwachungssystemen

  • 21.05.2014

    Installieren von Überwachungssystemen

  • Aus Angst vor Einbrüchen fühlen sich viele Menschen in ihren Häusern nicht mehr sicher. Um ihnen diese Angst zu nehmen wurden viele verschiedene Arten von Überwachungssystemen entwickelt, die neben den Bewohnern selbst, die Wohnobjekte, aber auch wertvolle Gegenstände vor kriminellen Übergriffen schützen sollen. Allerdings ist die professionelle Installation von Alarmsystemen, Sensoren oder auch Kameras größtenteils mit hohen Kosten verbunden, sodass viele Abnehmer dazu übergehen, die Überwachungssysteme selbst einzubauen. Bei der Installation der Alarmsysteme ohne professionelle Hilfe gibt es jedoch einiges zu beachten, denn selbst das beste Überwachungssystem nützt nichts, wenn es nicht vorschriftsmäßig montiert wird, und im schlimmsten Fall nicht funktioniert.

    Tipps zur Installation in Neubauten und zu nachträglichen Montagen

    Es stehen den Interessenten viele Möglichkeiten zur Verfügung, bereits vor oder auch während des Baus ihres Hauses ein Überwachungssystem zu planen und zu installieren. Betriebssicher sind in diesem Fall vor allem Überwachungssysteme auf Drahtbasis. Für den Fall das eine Kamera installiert werden soll, ist es wichtig, die Größe des Geräts und das Sichtfeld, sofern die Kamera in Nischen eingebaut werden soll, zu berücksichtigen. Im Allgemeinen wird unterschieden zwischen Außenhautüberwachung, bei der verdächtige Bewegungen in der unmittelbaren Nähe des Hauses registriert werden, und der Fallenüberwachung, bei der der Innenbereich des Gebäudes überwacht wird, der wahrscheinlich von Einbrechern genutzt wird. Darüber hinaus gibt es verschiedene Arten von Alarmsignalen, die bei einem Neubau in Frage kommen könnten: Es gibt das akustische Signal, zum Beispiel in Form eines schrillen Tons, Dies sollte jedoch im besten Fall mit dem Nachbarn abgesprochen werden. Darüber hinaus kann alternativ auch ein optisches Signal oder ein stiller Alarm eingesetzt werden. Dabei ist bei einem optischen Signal zum Beispiel eine Lichtwarnung und bei einem stillen Alarm die Aktivierung von einer Sicherheitsfirma oder Personenschutz möglich. Ideen für Alarmanlagen zum selbst bauen sind hier zu finden.

    Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei der Verlegung der Datenkabel diese niemals parallel zueinander verlegt werden. Außerdem wird ein Abstand zu 230-Volt-Stromleitungen empfohlen. Im Allgemeinen ist die Einrichtung einer mindestens 1.500 kb/s-schnellen Internetverbindung und eines störungsfreien Stromnetzes wichtige Voraussetzung für die Installation. Die verlegten Kabel des Überwachungssystems können durch eine PVC Ummantelung vor Tierfraß oder auch Sabotage geschützt werden. Die Netzkabel sollten am besten nicht sichtbar verlegt werden bzw. mit Hilfe eines Verlängerungskabels in einem verschlossenen Nebenraum enden oder sofern dies nicht umsetzbar ist, möglichst unzugänglich verlegt werden. Das Erstellen einer „falschen Wand“ wäre eine Option hierfür. Nach diesen Vorarbeiten und der Installation des WLANs, berücksichtigen Sie beim Installieren des Überwachungsgeräts (z.B. eine Netzwerkkamera), dass dieses innerhalb der WLAN Reichweite liegt und das Stromnetz problemlos funktioniert. Als Alternative zu den verkabelten Überwachungssystemen besteht die Möglichkeit der Funk-gebundenen Installation, die in der Bedienung variabler und im Nachhinein leichter einzubauen sind. Der Nachteil besteht allerdings darin, dass diese störanfälliger sind und die Batterien stets ausgetauscht werden müssen. Ein großes Angebot an Kameras sowie IP-Funkalarmanlagen findet man unter anderem bei Bosch Sicherheitssysteme GmbH. Zu Berücksichtigen bleibt bei einem Neubau immer, dass alle erreichbaren Zugänge des Hauses verschließbar konzipiert sein sollten, da Einbrecher ansonsten ohne das Öffnen von Fenstern und Türen in das Haus gelangen könnte, wodurch das Überwachungssystem zwecklos wäre.

    Rechtliche Vorüberlegungen

    Rein rechtlich gesehen stellt die Videoüberwachung durch das Aufzeichnen, versenden von Bildern und der damit zusammenhängenden Zugänglichkeit Dritter ein Eingreifen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Das Grundgesetz im Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG schreibt fest, dass das Persönlichkeitsrecht nur dann betroffen ist, wenn Bilder von „natürlichen Personen“ entstehen. Maßgeblich für den Gesetzgeber sind der Umfang und die Tiefe der Überwachung. Der Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen gilt als nicht schwer, sofern die Person auf dem Video unerkenntlich ist - exakte Videoaufnahmen mit Ton hingegen schon. Auf der anderen Seite besitzt der Eigentümer von privaten Räumlichkeiten das Hausrecht und generell gilt die Regel der Erforderlichkeit bei der Videoüberwachung. Folglich muss es bekannt sein, in welchen Bereichen und zu welcher Uhrzeit die Überwachung notwendig ist und ob es keine „mildere“ Alternative aus Sicht der eventuell gefilmten Personen gibt. Optionen hierfür könnten für Privatleute zum Beispiel das Anstellen von Wachpersonal sein, die Nutzung von sicherheits- und einbruchssicherer Verglasung, aber auch Schlösser oder das Einsäumen des Grundstücks sein.

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