Immobilien mieten, wer mit dem Gedanken spielt sollte sich folgenden Fall durchlesen.
Mieter könnten es in Zukunft etwas schwerer haben, was die Kündigungsgründe angeht. Wegen Eigenbedarf zu kündigen, ist ja in Deutschland bereits gang und gebe, doch bei einem Hausverkauf den Mieter schon vorab aus der Wohnung oder dem Haus zu bekommen, ist nicht so leicht. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden das ein Mieter unter besonderen Umständen gekündigt werden kann, bevor das Haus verkauft wird. Es muss nur nachgewiesen werden, dass durch den Mieter erhebliche Nachteile bei der Verkaufsabsicht entstehen. Eine Immobilie, Wohnung oder Haus mieten, kann daher für den Mieter teilweise zu Risikokündigungen führen, gerade im Bereich von Einfamilienhäusern ist man nun nicht mehr vor der vorzeitigen Kündigung sicher.