Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass die Vermieterrechte bei einer Eigenbedarfskündigung gestärkt werden. In dem Fall ging es darum, dass der Vermieter seinem Mieter fristgerecht gekündigt hat um Eigenbedarf für seinen Sohn anzumelden. Dieser sollte die 125 Quadratmeter große Wohnung beziehen. Der Sohn benötigt die Wohnung, da er ein Jahr im Ausland war und nun wieder zurück sei. Zudem ist die Wohnung für praktische Arbeiten im Zuge der Fachhochschulausbildung erforderlich und sei verkehrsgünstig gelegen. Der Mieter hingegen vertrat die Auffassung, dass die Wohnung zu groß sei und lehnte die Kündigung ab. Dadurch ging der Fall vor Gericht, vor dem Amtsgericht gewann zunächst der Mieter, der Bundesgerichtshof hingegen entschied dann zu Gunsten des Vermieters. Artikel 14 des Grundgesetzes schützt den Vermieter in seiner Entscheidungsfreiheit ob er die Wohnung selbst nutzt oder einem Angehörigen zur Verfügung stellt. Welcher Wohnraum angemessen sei spielt dabei keine Rolle in der Bewertung des Vermieters. In diesem konkreten Fall wollte der Sohn des Eigentümers auch mit einem Freund in die Wohnung einziehen und eine WG bilden. Das Urteil ist richtungsweisend was den Bezug auf die Entscheidungsgewalt eines Vermieters bei einer Eigenbedarfskündigung hat.