Einige Vermieter kennen das monatliche Spielchen sehr gut, die Miete kommt mal wieder nicht pünktlich. Nur wenige Vermieter verlangen daraufhin Zinsen für die verspätete Zahlung. Rechtlich gesehen steht es Ihnen jedoch zu. Private Vermieter können die Mietverzugszinsen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz geltend machen. Aktuell liegt der Basiszinssatz bei 0,83%. Das wären also 4,17% die an Mietverzugszinsen zu zahlen wären. Bei gewerblich genutzten Immobilien dürfen die Mietverzugszinsen gar acht Prozent über dem Basiszinssatz liegen. Für neu abgeschlossene Gewerbemietverträge seit Ende Juli 2014 gelten sogar neun Prozentpunkte als Mindestschaden. Der Basiszins wird jeweils zum 01.01 und zum 01.07. eines Jahres überprüft. Zur Jahreshälfte hat sich der Basiszinssatz nicht geändert. Die Bundesbank gibt Änderungen zeitnah bekannt.