Nahezu in allen Bundesländern gibt es eine gesetzliche Regelung, die Immobilienbesitzer zum Einbau von Brandmeldern verpflichtet. Doch wie genau sehen die Richtlinien für jedes Bundesland aus? Und was ist beim Kauf und Einbau von Rauchmeldern zu beachten?
Die Richtlinien für Brandmelder bestimmen, ab wann in Neu- bzw. Umbauten und bis wann spätestens in bestehenden Wohnungen Rauchmelder eingebaut werden müssen und wer für Einbau und Betriebsbereitschaft zuständig ist. Mit einem Brandmelder versehen werden müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als direkter Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen gelten. Verantwortlich für den Einbau machen die Bundesländer den Eigentümer der Wohnung. Ausnahmen: In Mecklenburg-Vorpommern ist der Bewohner zuständig und in Hamburg neben dem Eigentümer gegebenenfalls der Vermieter. Die Betriebsbereitschaft muss in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen der Bewohner, garantieren. Bis auf Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen darf diese Pflicht dort auch der Eigentümer übernehmen. In Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist es die Aufgabe des Eigentümers und in Hamburg die des Eigentümers oder Vermieters.
Die Fristen für Um- und Neubauten sind bereits abgelaufen, sodass hier der Einbau von Rauchmeldern in jedem Fall zwingend erforderlich ist. Für die Umsetzung in bestehenden Wohnungen gelten folgende Fristen: 31.12.2014 (Baden-Württemberg, Hessen), 31.12.2015 (Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt), 31.12.2016 (Nordrhein-Westfalen), 31.12.2017 (Bayern), 21.12.2018 (Thüringen). Die Fristen für Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg und Rheinland-Pfalz sind bereits abgelaufen und im Saarland ist bisher keine Frist für bestehende Wohnräume geplant.
Nicht in allen Bundesländern sind Rauchmelder vorgeschrieben. In Sachsen, Berlin und Brandenburg gibt es diesbezüglich bisher keine gesetzliche Grundlage. Wer in einem der drei Bundesländer ein Haus kaufen möchte, sollte dennoch die aktuellen Bestimmungen prüfen, da auch hier die Einführung entsprechender Richtlinien geplant ist. Berlin und Brandenburg kündigten bereits an, dass noch im Jahr 2014 eine Einbaupflicht für Brandmelder festgelegt werden soll.
Wer eine Immobilie kaufen und diese mit Rauchmeldern ausstatten möchte, sollte darauf achten, dass die Geräte zumindest die vorgeschriebene DIN-Richtlinie EN 14604 erfüllen. Weitere Qualitätsmerkmale sind Prüfsiegel wie das VdS-Siegel oder das vom TÜV Nord vergebene KRIWAN-Zertifikat. Montiert wird ein Rauchmelder an der Decke und mit einem Mindestabstand von etwa einem halben Meter zu den Wänden. Im Idealfall sollte er in der Mitte des jeweiligen Raumes angebracht werden. Dabei ist jedoch eine Platzierung in direkter Zugluft, zum Beispiel durch offene Fenster oder Lüftungsschächte, möglichst zu vermeiden. Der Grund: an solch einer Position kann entstehender Rauch zunächst unbemerkt abziehen und der Brandmelder schlägt möglicherweise zu spät Alarm.