Die Kommunen verzeichnen aktuell Rekordeinnahmen bei der Grundsteuer. Gerade durch die gestiegenen Grundstückspreise zieht die Grundsteuer B nämlich kräftig an, 12,3 Milliarden Euro wurden somit eingenommen. Der Überschuss liegt bei sagenhaften 10 Milliarden Euro, doch den Steuerzahler entlasten? Fehlanzeige!
Schon vor einem Jahr wurde durch das Bundesverfassungsgericht die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Es bleibt nicht mehr viel Zeit um eine neue Berechnungsgrundlage zu schaffen, acht Monate, dann muss ein neues Konzept her. Es wird wohl daraus hinauslaufen, dass Eigentümer sich teils auf gravierende Erhöhungen einstellen müssen, andere hingegen werden leicht entlastet durch eine Abwertung.
Die Kommunen verwenden das Geld für die Sanierung von Straßen (an denen die Bürger teils mit beteiligt werden) oder aber für Sachinvestitionen.
Gerade im Hinblick auf den Vorschlag die Maklercourtage beim Verkauf auf den Verkäufer umzulegen da dies ein Preistreiber sei beim Kauf, kann man nur müde lächeln. Die Grunderwerbssteuer verzeichnet ebenso Rekordeinnahmen, Entlastung auch hier Fehlanzeige!