Sachkundenachweis für Immobilienmakler

  • 01.09.2016

    Sachkundenachweis für Immobilienmakler

  • businessmannDie Immobilienbranche befindet sich seit einem Jahr im Umbruch, erst das Bestellerprinzip und die Mietpreisbremse, nun der Sachkundenachweis für Immobilienmakler. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen wonach Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter einen Sachkundenachweis benötigen. Ein solcher Nachweis soll durch die Prüfung der Industrie und Handelskammern ausgestellt werden. Immobilienverbände hatten schon seit geraumer Zeit einen Nachweis gefordert. Bevor also künftig jemand eine Gewerbeerlaubnis beantragt muss er nachweisen, dass er entsprechende Qualifikationen in dem Bereich hat. Darüber hinaus müssen Wohnungseigentumsverwalter zusätzlich noch eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Dies gilt nicht für Immobilienmakler.

    Bestandsschutz von bereits bestehenden Immobilienbüros gibt es nur teilweise. Jeder Makler der länger als sechs Jahre bereits am Markt tätig ist muss keinen Nachweis erbringen und kann ganz normal seiner Tätigkeit nachgehen. Alle anderen die weniger als sechs Jahre in dem Berufszweig unterwegs insd müssen innerhalb eines Jahres nach inkrafttreten des Gesetzes die Sachkunde nachweisen. Das Ziel hinter dem Gesetz ist es die Qualität der Wohnungseigentumsverwaltungen und Immobilienmaklern zu verbessern. Der Bundestag muss das Gesetz noch beschliessen, deshalb gibt es noch keinen Termin zu wann es umgesetzt wird. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter rechnet mit Ende 2017.

    Unter den Immobilienmaklern gehen die Meinungen auseinander, die einen halten es für sinnvoll um nicht qualifizierte Makler vom Markt zu vertreiben, andere hingegen halten es lediglich für Geldmacherei.

     

  • Kommentare

  • Dein Kommentar*
    Name*
    Email*
    Captcha
    Sicherheitscode*
    Abschicken