Sinn und Zweck einer Kaution

  • 23.05.2014

    Sinn und Zweck einer Kaution

  • Bei der Wohnungssuche wird bereits in den Anzeigen eine Kaution verlangt. Viele Mieter schrecken davor zurück, weil sie glauben, dass die Kaution nicht zurückgezahlt wird. Aber der Zweck der Kaution und die damit verbundenen Rechte des Mieters und Vermieters ist klar definiert.

    Zweck der Kaution

    Klickparkett verlegenDie Kaution ist eine so genannte Sicherheitsleistung für den Vermieter. In der Regel darf die Summe der Kaution drei Monatskaltmieten nicht überschreiten. Die Kaution wird seitens des Vermieters gefordert und seitens der Mieters gestellt. Der Vermieter muss die Kaution zum banküblichen Zinssatz verzinsen und diese auf einem gesonderten Sparbuch anlegen. Dieses Sparbuch muss als Kautionskonto deklariert werden. Zudem ist es die Pflicht des Vermieters, dem Mieter einen Nachweis über den Erhalt der Kautionssumme zu geben. Die Kaution dient ausschließlich zur Absicherung des Vermieters im Falle eines Mietausfalls. Der Vermieter darf sich in dem Fall an der Kaution bedienen, wenn der Mieter nach dem Ablauf der Mietzeit oder während der Mietzeit offene Mietrückstände vorweist. In der Regel besteht jedoch bei offenen Mietzahlungen immer ein Kündigungsgrund, sodass es selten vorkommt, dass ein Vermieter die Kaution vor Ablauf der Mietzeit einbehält. Der Vermieter ist rechtlich daran gebunden, dem Mieter schriftlich mitzuteilen, dass die Kaution eingefordert wird. Mit der Wohnungsübergabe sollte in der Regel auch die Kaution an den Mieter zurückfließen. Wer Immobilien kostenlose inserieren möchte, sollte sich dieser Tatsache bewusst sein.

    Kaution: Nur für Mietrückstände

    Die Praxis gestaltet sich oft derart, dass der Vermieter die Kaution verrechnet oder ganz einbehält, wenn noch Nebenkostenabrechnungen anstehen. Das ist jedoch falsch. Die Nebenkostenabrechnung ist von der Kaution zu trennen. Sollten Vermieter aus diesem Grund die Herausgabe der Kaution verweigern, so sollte man sein Recht schriftlich unter Fristsetzung einfordern. Auch für eventuelle Schäden am Mietobjekt ist die Kaution nicht gedacht. Diese müssen mit dem Mieter gesondert berechnet werden. Auch zahlen Mieter in Anbetracht des Auszuges die letzten Mieten nicht mehr und wünschen eine Verrechnung mit der Mietkaution zum Ablauf des Mietverhältnisses. Auch das ist falsch und kann zu Schadensersatzforderungen (Anwaltskosten oder Mahnkosten) führen. Die Miete muss pünktlich und zur vereinbarten Frist beim Vermieter eingehen, auch wenn die Beendigung des Auszuges anhängig ist. Ebenso wenig wie Nebenkosten oder eventuelle Schäden in dem Mietobjekt mit der Kaution verrechnet werden dürfen, ist es auch rechtswidrig die Miete nicht zu zahlen und sich auf die Kaution zu berufen. Die Kaution ist nur für Mietrückstände nach dem Auszug gedacht und soll für diesen Fall den Vermieter schützen. Verwendet der Vermieter die Kaution zu anderen Zwecken, kann der Mieter gesetzlich dagegen vorgehen. In diesem Fall hilft oft ein Aufforderungsschreiben an den Vermieter.

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