Ein Großteil der Immobilienmakler wird das Jahr 2015 wohl als eines der aufregendsten beschreiben. Viele Änderungen sind bereits umgesetzt, darunter das Bestellerprinzip, dass es einem Makler nahezu unmöglich macht von einem Mietinteressenten Provision zu verlangen sowie der Mietpreisbremse die den rasanten Anstieg der Mietpreise verhindern soll. Nun wird auch noch über einen Qualifikationsnachweis für Immobilienmakler diskutiert. Bislang ist es so geregelt, dass sich jeder ohne einen Sachkundenachweis als Immobilienmakler verdienen kann, man benötigt lediglich die Gewerbeerlaubnis. Einige Immobilienverbände haben in diesem Jahr auch schon den Sachkundenachweis für Immobilienmakler gefordert. Das Bundesministerium für Wirtschaft befasst sich ebenfalls aktuell mit der Thematik. Der Bauherren Schutzbund (BSB) befürwortet eine solche Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Verwalter. Bei einem Immobilienkauf gibt es laut BSB besteht ein hohes Konfliktpotenzial beim Immobilienkauf, es drohen wirtschaftliche Risiken und viel Rechtsunsicherheit auf seiten der Verbaucher. So soll neben dem Sachkundenachweis auch der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung geführt werden. Immobilienamkler und Verwalter die länger als sechs Jahr am Markt tätig sind sollen jedoch von diesen Pflichten befreit werden, davon hält der BSB überhaupt nichts. Stattdessen solle man lieber eine angemessene Übergangsfrist einräumen, sodass jeder die Möglichkeit hat den Nachweis zu erbringen ohne von heute auf morgen nicht mehr in seinem Beruf arbeiten zu können. Geht es nach dem BSB, so soll es noch viel mehr Regulierungen für Immobilienmakler geben. Einige Makler sehen die neue Vorstößte lediglich wieder als Grund um Geld einzunehmen für teure Schulungen.