Wie grün darf der Balkon sein?

  • 08.06.2016

    Wie grün darf der Balkon sein?

  • balkonFür viele Mieter ist der Balkon ein guter Gartenersatz um einfach mal draußen sitzen zu können ohne in öffentliche Anlagen gehen zu müssen. Um den Balkon auch optisch aufzuwerten werden Pflanzen und Ranken genutzt. Das Gartenfeeling ist somit fast perfekt, doch was dem einen gefällt stößt anderen sauer auf. Nachbarn landen deswegen schon einmal vor Gericht. Grundsätzlich sind herabfallende Blütenblätter zu tollerieren wenn diese beim Nachbarn landen. Sollte dies jedoch Überhand nehmen, so kann der Vermieter den Mieter zu diversen Maßnahmen verplfichten um dies zukünftig zu unterlassen. Grundsätzlich verbieten kann man Balkonpflanzen jedoch nicht, sofern diese nicht bis zum anderen Balkon wachsen oder über den Balkon hinaus, sodass es permanent Blütenblätter regnet, dann muss entsprechend geschnitten werden. Das Landgericht Lichtenberg hat vor elf Jahren bereits ein Urteil gesprochen, dass 72 Blumenkästen auf einem Balkon nicht mehr zu einem vertragsgemäßen Gebrauch zählen. Rankengitter dürfen darüber hinaus auch nicht per Bohrung angebracht werden. Gießwasser muss hingenommen werden, da gerade bei ausgetrockneter Erde ein Überlaufen nur selten vermeidbar ist. Der Anbau von illegalen Pflanzen wie Cannabis kann zu einer fristlosen Kündigung führen.

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