Da viele Neumieter oftmals nicht in der Lage sind, eine oftmals hohe Kaution zu hinterlegen, platzt der Traum von einem neuem Heim oftmals schnell und rapide. Durch die Deutsche Kautionskasse wird den Mietern, welche nicht über hohes Eigenkapital verfügen, nun eine Möglichkeit gegeben, diesem Problem aus dem Weg zu gehen. Die Deutsche Kautionskasse springt in diesem Fall für den Mieter ein und hinterlegt eine sogenannte Wohnbürgschaft beim Vermieter. Somit erhalten Neumieter eine Garantie, dass die Kaution im Bedarfsfall zur Verfügung steht, müssen vorerst jedoch kein eigenes Kapital aufbringen. Diese Möglichkeit bietet sich nicht nur Menschen, welche planen, eine neue Wohnung anzumieten, auch kann diese Möglichkeit auf aktuelle Mietverhältnisse angewendet werden. Somit kann die Deutsche Kautionskasse für jeden eine günstige Option sein, die eigene finanzielle Kapazität und Flexibilität zu steigern
Der Mieter ist durch die Kautionskasse entweder dazu in der Lage, eine bestehende Kaution zurückzuholen oder kann den Antrag zur Kautionsbürgschaft über die Kautionskasse stellen. Dies kann ganz einfach per Online - Anmeldung geschehen oder per Download der Anmeldeformulare über die Homepage www.kautionskasse.de. In diesem Fall schickt man die Antragsformulare einfach per Post zur Deutschen Kautionskasse zurück. Nach der Anmeldung überprüft die Kautionskasse die Bonität des Antragstellers. Finanzielle Sicherheiten sind hierbei nicht erforderlich. Fällt die Überprüfung positiv aus, wird dem Mieter eine Bürgschaftsurkunde zugeschickt, welche dieser beim Vermieter hinterlegen kann.
Der Vertrag mit der Kautionskasse endet mit Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an die Versicherung. Dieses kann entweder im Fall der Beendigung des Mietverhältnisses geschehen oder wenn der Vermieter den Antrag zur Auszahlung der Kaution an die Kautionskasse stellt. Insofern der Mieter den Vertrag vorzeitig kündigen möchte, muss dieser beim Vermieter zwangsläufig andere Sicherheiten hinterlegen. Bereits zu viel gezahlte Beiträge können in diesem Fall zurückverlangt werden.
Anstelle einer Kaution, welche der Mieter an den Vermieter zahlen müsste, tritt wie bereits erwähnt eine Wohnbürgschaft durch die Kautionskasse. An diese muss eine jährliche Prämie gezahlt werden, wie es beispielsweise in einem Versicherungsverhältnis üblich ist. Die Höhe der Prämie hängt oftmals von der mit der Kautionskasse vereinbarten Höhe der Kautionssumme ab. Des Weiteren wird bei Antragsstellung von der Deutschen Kautionskasse eine einmalige Gebühr von 50 Euro erhoben. Kontoführungsgebühren können im Verlauf eines Jahres ebenfalls auf einen zukommen. Diese fallen allerdings nicht allzu hoch aus. Mit weiteren Kosten ist nicht zu rechnen.
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