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09.12.2014
Die Wasserzähler werden jedes Jahr abgelesen um den Verbrauch abzurechnen. Ab Januar kommenden Jahres treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft die das Mess- und Eichwesen verändern. Somit müssen neue Zähler dem Eichamt gemeldet werden. Dies gilt auch für Wärmezähler. Meldet man dies nicht, so drohen Bußgelder von bis zu 20.000 Euro. Nach der Inbetriebnahme hat man sechs Wochen Zeit die.....
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