Neue Wasserzähler müssen ab Anfang 2015 gemeldet werden!

  • 09.12.2014

    Neue Wasserzähler müssen ab Anfang 2015 gemeldet werden!

  • WasseruhrDie Wasserzähler werden jedes Jahr abgelesen um den Verbrauch abzurechnen. Ab Januar kommenden Jahres treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft die das Mess- und Eichwesen verändern. Somit müssen neue Zähler dem Eichamt gemeldet werden. Dies gilt auch für Wärmezähler. Meldet man dies nicht, so drohen Bußgelder von bis zu 20.000 Euro. Nach der Inbetriebnahme hat man sechs Wochen Zeit die Zähler beim zuständigen Eichamt zu melden. Dies obliegt in der Regel dem Eigentümer, bei einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Parteien ist es die Eigentümergemeinschaft. Wird ein Dienstleister in Anspruch genommen der die Werte abliest oder gar die Zähler vermietet, so ist dieser für die Meldung verantwortlich. Zu beachten ist, dass nicht jedes einzelne Gerät gemeldet werden muss, sondern lediglich die Geräteart die verwendet wird. Die Angabe kann online unter der Internetseite des Eichamtes vorgenommen werden. Hausverwaltungen sind angewiesen dies an die Eigentümergemeinschaft heranzutragen damit diese unterrichtet ist. Ansonsten könnte eine Haftung drohen wegen schuldhafter Pflichtverletzung.

  • Kommentare

  • Dein Kommentar*
    Name*
    Email*
    Captcha
    Sicherheitscode*
    Abschicken