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13.06.2013
Bei einem Bauträgervertrag sind Sie als Verbraucher nur der Erwerber dieser Immobilie und nicht der Bauherr. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden da Grundbesitz verkauft wird. In der Regel besteht das Urkundenkonvolut des Bauträgervertrages aus dem Entwurf des Vertrages, der Bau- und Ausstattungsbeschreibung, dem Verkaufsprospekt und dem Zahlungsplan.
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