BeschreibungDer repräsentative Eingangsbereich beeindruckt durch den schwarz-weiß gefliesten Fußboden, Marmorapplikationen im unteren Bereich der Wände und die behutsam renovierten, sehr gut erhaltenen Ornamente an
der Kassettendecke und an den Wänden.
Zur gut erhaltenen Substanz des Gebäudes gehören die Holzfußböden und die reich verzierten, original erhaltenen hölzernen Eingangstüren der Wohnungen.
Das voll unterkellerte Gebäude mit fünf Vollgeschossen und einem ausgebauten Dachgeschoss ist in sehr gutem Zustand. Der Gebäudekörper ist gegliedert in Vorderhaus, Seitenflügel und das sich ihm anschließende Quergebäude. Sie umschließen einen sich in östliche Richtung öffnenden Hof. Die Energieversorgung für Heizung und Warmwasser wird im gesamten Haus mit Erdgas bereitgestellt.
AusstattungIn den vergangenen Monaten wurden im gesamten Haus die Fassaden, die Treppenhäuser sowie der Eingangsbereich zum Teil aufwändig saniert, bzw. aufgearbeitet. Die Ausstattung der Wohnungen ist unterschiedlich, jedoch verfügen fast alle Wohnungen über historische Holzdielung oder gar Parkett, sowie geflieste, moderne Bäder. Dies unterstreicht die gute bis sehr gute Wohnqualität des Hauses.
Die Wohnung ist vermietet und der Mieter hat neben einem Vorkaufsrecht auch noch einen 10jährigen Kündigungsschutz (Eigenbedarf)
LagebeschreibungIn der beliebten und ruhigen Wohngegend am Rande des renommierten, großbürgerlichen Bayerischen Viertels im Berliner Stadtteil Schöneberg. Seine City-Lage zeichnet sich durch ihre besonders vielfältige und gute Infrastruktur aus: Sehr gute Anbindungen an das U-Bahn-Netz sowie zu den Hauptverkehrsstraßen, mit schneller Hinführung zur Stadtautobahn sowie zu den Einkaufs- und Vergnügungszentren im Westen Berlins. Das direkte Umfeld des Gebäudes punktet mit Schulen und zahlreichen Gastronomie- und Einzelhandelsangeboten zur Deckung des täglichen Bedarfs.
SonstigesDie vorstehenden Ausführungen sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es handelt sich um unverbindliche Aussagen, wofür keinerlei Gewähr übernommen wird, ausgenommen sind gegebene Auskünfte, welche auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung zurückzuführen sind.