BeschreibungZur Vermietung steht eine umzäunte, geschotterte Freifläche im Gewerbegebiet von Nideggen-Embken. Die Fläche ist zwischen 1.000-2.500m² groß und kann in individuellen Größen angemietet werden. Die Miete beträgt 1 €/m² inkl. Nebenkosten. Aufgrund der Lage im Gewerbegebiet eignet sich die Fläche besonders als Lager- oder Umschlagplatz.
Gerne vereinbaren wir einen persönlichen Besichtigungstermin mit Ihnen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
LagebeschreibungEmbken ist ein Stadtteil der Stadt Nideggen im Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen. Embken liegt am Rand der Zülpicher Börde mitten im Gebiet der devonischen Muschelkalkkuppen mit einer äußerst seltenen Flora am Neffelbach. Nachbarorte sind Wollersheim, Muldenau, Ginnick (Gemeinde Vettweiß) und Juntersdorf (Stadt Zülpich). In wenigen Minuten erreichen Sie die B56 und die B265. Die A1 erreichen Sie in ca. 12 Minuten.
SonstigesAlle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf den Informationen, die uns von unserem Auftraggeber oder sonstigen Dritten übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben. Der Vermittlungs- oder Nachweisvertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Tätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, so ist dies innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Exposés, oder der Inanspruchnahme unserer Maklerdienstleistung, schriftlich anzuzeigen. Der Abschluss eines Mietvertrags ist provisionspflichtig für den Mieter. Bei erfolgreichem Mietvertragsabschluss durch unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit beträgt die vom Mieter zu zahlende Provision bei Mietvertragslaufzeiten von bis zu 2 Jahren 2,38 Monatsmieten, von bis zu 4 Jahren 3,57 Monatsmieten und von mehr als 4 Jahren oder einer automatischen Vertragsverlängerung oder einem unbefristeten Mietvertrag 4,76 Monatsmieten, jeweils inkl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Vereinbarte Optionszeiten werden der Mietvertragsdauer hinzugerechnet und entsprechend den vorgenannten Provisionssätzen berechnet. Mietfreie Zeiten finden keine Berücksichtigung. Bei Vereinbarung von Staffelmieten zählt die Durchschnittsmiete. Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Kommt ein Kaufvertrag über das angebotene Objekt zustande, so hat der Käufer eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.) an uns zu entrichten.