BeschreibungDie vielseitig gestaltbare Bürofläche auf einer der bekanntesten Straßen in Köln befindet sich in einem ansprechenden Zustand. Die vakante Mietfläche im 3.OG kann über den Personenaufzug oder das Treppenhaus erreicht werden und ist mit wenigen Maßnahmen an die Bedürfnisse des neuen Mieters anpassbar. Die hohe Frequentierung und die gute Erreichbarkeit des Gebäudes sorgen für eine ideale Anbindung. Stellplätze können in der objekteigenen Tiefgarage angemietet werden.
Ausstattung- Bodenbelag: Teppichbodenboden, bzw nach Vereinbarung
- Verkabelungsführung: Doppelboden, Bodentanks
- Verkabelungsart: nach Vereinbarung
- Wandbelag: glatt verputzte Wände
- Decke: Abhangdecke mit integrierter Beleuchtung und Akustikfunktion
- Fenster: Aluminium Isolierverglasung
- Teeküche: vorhanden
- Beleuchtung: BAP-Beleuchtung
- Sonnenschutz: außenliegend elektrisch
- WC: getrenntes Damen und Herren WC
- Heizungsart: Fernwärme
- Kühlung: teilweise vorhanden
- Umbau/Renovierung: nach Absprache
- Sicherheit: Videogegensprechanlage
- Sonstiges: weitere Nutzer aus der Gesundheitsbranche im Haus
- MwSt.: alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. MwSt,
Lagebeschreibung- Stadtteil: Altstadt Süd
- Nahversorgung: Restaurants, Bistros,
Geschäfte des täglichen Bedarfs
- Fußweg öffentl. Verkehr: 3 min.
- Fahrzeit Autobahn: 5 min.
- Fahrzeit Hauptbahnhof: 3 min.
- Fahrzeit Flughafen: 20 min.
- Straßenbahn: Linie 1, 7, 9, 16, 18
Haltestelle Appelhofplatz, Heumarkt
- Bus: 136, 146 Haltestelle Heumarkt
- Autobahn: A559 Richtung Flughafen Köln/Bonn
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Der guten Ordnung halber, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass im Falle eines Vertragsabschlusses, bei nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten eine laufzeitabhängige Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie als Auftraggeber fällig wird. Die Höhe der Provision können Sie unter www.dgi-koeln.de einsehen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass seit dem 01. Mai 2014 die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung ihre Gültigkeit erlangt hat. Nach den Paragraphen 16 und 16a EnEV sind die Vermieter/Verkäufer bei der Vermarktung von Immobilien dazu verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie auszuhändigen und die energetischen Kennwerte mit in die Inserate aufzunehmen. Bei all unseren inserierten Immobilien haben wir nachweislich darauf aufmerksam gemacht. Sollten die erforderlichen Kennzahlen nicht angegeben sein, liegt uns noch kein Energieausweise vor.