BeschreibungBei diesem Angebot handelt es sich um ein gepflegtes Gewerbeobjekt in guter Lage von Flöha. Im EG befindet sich eine Gewerbefläche mit ca. 1434 m² die langfristig an einen Filialisten vermietet ist. Im 1. OG liegen ca. 417 m² aufgeteilt auf derzeit 5 Räume variable Flächen für verschiedene Nutzungskonzepte wie zB. Büro oder auch Gastronomie.
Die Fläche im 1.OG verfügt über großzügige separate Damen- und Herren-Toiletteanlagen. Sie verfügt zudem auch über zwei Küchenräume. Die zukünftige Raumaufteilung ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten individualisierbar.
Die Fläche ist mit robustem, zeitlosen, antistatischem Teppich ausgestattet.
Am Objekt sind ausreichend Außenstellplätze vorhanden.
Beheizt wird das Objekt durch eine Gas-Zentralheizung.
Ist-Miete p.a. € 64.800,-
Soll-Miete p.a. € 76.800,-
Wenn wir Sie neugierig gemacht haben, vereinbaren Sie mit uns Ihren individuellen Besichtigungstermin.
Ausstattung- Böden: Teppich in Büroflächen
- Beleuchtung: in die Decken integriert
- Fenster: Isolierverglasung
- Steinfliesen in Gewerbefläche
- ca. 60 Parkplätze
LagebeschreibungVor den Toren Chemnitz gelegen befindet sich die Stadt Flöha mit ca. 10.800 Einwohnern. Die Stadt
ist verkehrstechnisch gut über die Bundesstraße 173 und Bundesstraße 180 angeschlossen. In nur ca. 500 m
Entfernung vom Objekt befindet sich der Bahnhof Flöha. Es besteht eine überregionale Bahnstrecke Dresden–Werdau sowie weitere regionale Strecken, so daß Chemnitz in ca. 12 min Fahrtzeit zu erreichen ist. Ebenfalls verfügt Flöha über zwei
Stadtbuslinien und diverse Regionalbuslinien.
SonstigesAlle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten.
GELDWÄSCHE: Wir weisen darauf hin, dass Immobilienmaklerunternehmen nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) vor dem Entstehen einer Geschäftsbeziehung zur Feststellung und Überprüfung des Vertragspartners verpflichtet sind. Dies erfolgt z.B. durch eine Kopie Ihres Personalausweises. Die Angaben hieraus müssen gemäß Geldwäschegesetz fünf Jahre aufbewahrt werden.
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