BeschreibungDie zur Vermietung angebotene schöne, gr0ßzügige 4 Zimmerwohnung befindet sich zentral in Kelsterbach gelegen. Die Wohnung im 3.Stock gelegen hat ca.100 m² Wohnfläche.
Für dieses Objekt sprechen vor allem der große Wohn- und Essbereich mit offener, moderner Einbauküche (ohne Kühlschrank) und der große Balkon mit Mainblick. Die drei weiteren hellen Zimmer sind vielseitig nutzbar. Ein Tageslichtbad mit Badewanne und großer bodentiefer Dusche sowie ein separates WC runden das Angebot ab.
Zu dem Angebot gehören 2 PKW Stellplätze in der TG im Haus die mit dem vorhandenen Aufzug bequem zu erreichen sind.
Wenn wir Sie neugierig gemacht haben, stehen wir Ihnen gerne für weitere Informationen und einem individuellen Besichtigungstermin zur Verfügung.
Ausstattung- Massivbauweise Stein auf Stein
- Balkon
- Tageslichtbad
- Einbauküche ohne Kühlschrank
- 2 Parkplätze TG
- Aufzug
- Keller
- Waschraum
LagebeschreibungKelsterbach hat eine gute Verkehrsanbindung zum Rhein-Main-Flughafen und verfügt über alle Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs. Der Ort liegt zentral im Rhein-Main.Gebiet. Das Haus liegt in einer ruhigen Wohngegend nur wenige Minuten zu Fuß vom Mainufer entfernt.
Kindergärten und Grundschulen sind vor Ort vertreten und alle Besorgungen des täglichen Bedarfs können in der Nähe erledigt werden.
Durch die S-Bahn (S 8 und S 9) gelangen Sie in nur vier Minuten zum Frankfurter Flughafen sowie in ca.15 Minuten in die Stadtmitte von Frankfurt am Main.
Kelsterbach verfügt über eine gute Infrastruktur und sehr gute Verkehrsanbindungen (A3, A5 und zum Flughafen)
SonstigesAlle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten.
GELDWÄSCHE: Wir weisen darauf hin, dass Immobilienmaklerunternehmen nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) vor dem Entstehen einer Geschäftsbeziehung zur Feststellung und Überprüfung des Vertragspartners verpflichtet sind. Dies erfolgt z.B. durch eine Kopie Ihres Personalausweises. Die Angaben hieraus müssen gemäß Geldwäschegesetz fünf Jahre aufbewahrt werden.
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