BeschreibungDas Objekt befindet sich in hervorragender Lage zwischen Neumarkt/ Mittelstraße und Ehrenstraße und ist somit sehr gut an den öffentlichen Verkehr angebunden. Über einen ansprechenden Hauseingang gelangt man in das helle Treppenhaus und zu dem Personenaufzug. Die Mietfläche im 4. Obergeschoss ist mit einem Teppichboden und teilweise Glaselementen ausgestattet. Durch die großen Fenster sind die Räume sehr schön belichtet und flexibel nutzbar. Die Fläche kann nach den Bedürfnissen des neuen Mieters renoviert und mit einem Bodenbelag in Holzoptik ausgestattet werden. Es stehen zwei Außenstellplätze zur Anmietung zur Verfügung.
Ausstattung- Bodenbelag: Teppichboden
- Verkabelungsführung: Mietersache
- Verkabelungsart: Mietersache
- Wandbelag: glatt verputzt
- Decke: glatt verputzt
- Fenster: Aluminiumrahmen mit Isolierverglasung
- Innentüren: Funierholztüren
- Teeküche: Anschlüsse vorhanden
- Beleuchtung: Mietersache
- Sonnenschutz: Die Fenster sind im ganzen Gebäude mit UV-Hitzeschutz Fensterfolien versehen
- WC: getrenntes Damen und Herren WC
- Heizungsart: Fernwärme
- Umbau/Renovierung: nach Vereinbarung
- Sicherheit: Gegensprechanlage
- MwSt.: alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
Lagebeschreibung- Stadtteil: Altstadt-Nord
- Nahversorgung: Restaurants, Bars, Lebensmittelmarkt, Geschäfte des täglichen Bedarfs
- Fußweg öffentl. Verkehr: 1 min
- Fahrzeit Autobahn: 7 min
- Fahrzeit Hauptbahnhof: 5 min
- Fahrzeit Flughafen: 25 min
- Straßenbahn: Linien 1, 7, 9, Haltestelle Neumarkt
- Bus: Linien 136, 146 Haltestelle Neumarkt
- Autobahn: A57 Richtung Düsseldorf Anbindung an A1 (Kreuz Köln Nord); A559 Richtung Bonn
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Der guten Ordnung halber, möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass im Falle eines Vertragsabschlusses, bei nicht als provisionsfrei gekennzeichneten Objekten eine laufzeitabhängige Provision zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie als Auftraggeber fällig wird. Die Höhe der Provision können Sie unter www.dgi-koeln.de einsehen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass seit dem 01. Mai 2014 die zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung ihre Gültigkeit erlangt hat. Nach den Paragraphen 16 und 16a EnEV sind die Vermieter/Verkäufer bei der Vermarktung von Immobilien dazu verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie auszuhändigen und die energetischen Kennwerte mit in die Inserate aufzunehmen. Bei all unseren inserierten Immobilien haben wir nachweislich darauf aufmerksam gemacht. Sollten die erforderlichen Kennzahlen nicht angegeben sein, liegt uns noch kein Energieausweise vor.