Im Jahr 1978 ist das Mehrfamilienhaus mit dieser ansprechenden Wohnung gebaut worden und befinden sich in einer ruhigen, ländlichen Gegend in Lage-Hörste. Sie haben nun die Gelegenheit diese Eigentumswohnungen zu erwerben.
Die ca. 68 m² große Wohnung in Hochparterre mit zwei Zimmern, Küche, Duschbad, Abstellkammer und Balkon ist ideal für ein Pärchen oder Singles. Die Räume sind gut geschnitten. Neben einer Gegensprechanlage und einem privaten Kellerraum hat die Wohnung auch eine praktische Abstellkammer. Das baujahrtypische Badezimmer können Sie nach Ihren Vorstellungen modernisieren. Auch beim Rest der Wohnung können Sie Ihrer Kreativität freien Lauf lassen und die Räume nach Herzenswunsch neu gestalten!
Gerne stellen wir Ihnen nach Ihrer Anfrage einen virtuellen Rundgang zur Verfügung.
Sie wünschen sich eine Wohnung in den oberen Geschossen? Da haben wir eine ähnliche Wohnung auf Nachfrage für Sie.
In den Kellerräumen befinden sich die Heizungsanlage sowie eine Hintertür, die zu den Carports hinter den Häusern führt.
Gerne können Sie die Wohnung selbst beziehen, aber auch als Vermietung wäre die Wohnung als Kapitalanlage sicherlich eine Überlegung wert. Die Eigentümergemeinschaft hat in den vergangenen Jahren eine gute Rücklage für Instandhaltung gebildet.
Die Häuser wurden auf einem privaten Erbbaurechtsgrundstück gebaut, daher ist im Hausgeld ein Erbbauzins enthalten.
Nach entsprechendem Bonitätsnachweis vereinbaren wir gerne Besichtigungstermine.
Lagebeschreibung
Keine Angaben
Sonstiges
Gerne stellen wir Ihnen das Objekt im Zuge einer Besichtigung vor.
Sämtliche Angaben zu diesem Objekt dienen einer ersten Information.
Das Exposé zu diesem Angebot und die darin gemachten Angaben in Wort, Bild und Werten stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
Wert- und Maßangaben sind lediglich ca.-Werte. CENTURY 21 Schmittmann & Kollegen übernimmt keine Haftung für die vorliegenden Angaben. Die Aufteilung entnehmen Sie bitte den beigefügten Grundrissskizzen (unverbindliche Illustration).
Alle Angaben beruhen auf uns vorliegenden Informationen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen.
Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Anfrage, setzen wir uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung zur Terminvereinbarung. Gerne laden wir Sie zu virtuellen Rundgängen durch die freigezogenen Wohnungen ein.
Die aufgeführte Provision ist verdient und fällig gemäß § 652 BGB 1-2. Gerne weisen wir darauf hin, dass wir im Sinne von §656c BGB sowohl für den aktuellen Eigentümer wie auch für Sie als Interessenten mit selber Provision tätig sind.