Das Grundstück befindet sich in einer malerischen Bucht, die von einem Kiesstrand gesäumt ist und nicht weit vom nächsten Dorf entfernt liegt. Es existiert eine offiziell registrierte Zufahrtsstraße zum Grundstück, die von natürlicher Vegetation und Wald umgeben ist.
Das ca. 31.580 m² große Grundstück ist als landwirtschaftliche Fläche klassifiziert. Gemäß dem Bebauungsplan des Landkreises Orebić besteht jedoch die Möglichkeit, dort entweder ein Unternehmen oder einen familiären landwirtschaftlichen Betrieb zu errichten. Hierbei ist zu beachten, dass die Fläche mindestens 3 Hektar (30.000 m2) groß sein muss, wobei diese auch aus mehreren Grundstücken bestehen kann, sofern sie sich im gleichen Katasterkreis befinden. Die bebaubare Fläche darf maximal 400 m2 betragen und ist auf das Erdgeschoss begrenzt, wobei die Gebäudehöhe 5 m nicht überschreiten darf.
Zudem ist ein vollständig unterirdischer Keller mit einer Fläche von bis zu 1000 m2 zulässig. Das vorgesehene Baugrundstück muss mindestens 1 Hektar groß sein und der Bau sollte sich mindestens 100 m von der Küstenlinie entfernt befinden.