BeschreibungDefinition Bauerwartungsland: Sie dürfen hier NICHT bauen.
Der Verkäufer weiß, dass das Grundstück sicherlich die nächsten 15 bis 20 Jahre kein Bauland wird
Der Preis ist auf die Spekulation abgestimmt.
Die Gemeinde Straßlach wird Ihnen aktuell keine fixe Aussage zum konkreten Zeitpunkt der Baulandentwicklung geben.
Wir wissen all dies auch und freuen uns auf jeden, der bei seinem Kaufwunsch diese Punkte vor der Kontaktaufnahme berücksichtigt.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage im Freitext den Zusatz "kein Bauland" mit an, damit wir wissen, daß Sie genau so ein Grundstück suchen.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Straßlach als landwirtschaftliche Fläche eingetragen.
Die p,a. Pachteinnahme beträgt EUR 95,--.
AusstattungDie Lage ist traumhaft ruhig. Das aktuell landwirtschaftlich genutzte Grundstück liegt einige Meter von der derzeitigen Baulinie nebst Bestandsbebauung an.
Das Grundstück ist vermessen und hat eine eigene Flurnummer und kann vielleicht irgendwann mal bebaut werden.
Es ist kein Einzäunen, keine Tinyhaus, kein Gartenhäuschen usw. möglich.
LagebeschreibungStraßlach-Dingharting ist eine Gemeinde im Landkreis München.
Die Gemeinde liegt etwa 18 Kilometer südsüdwestlich des Zentrums von München. Im Westen des Gemeindegebietes liegt das Isartal, dort fließen die Isar und der parallel dazu verlaufenden Mühltalkanal (auch Isarkanal genannt). Die Radlfahrer lieben diese Strecke, welche auch direkt am Grundstück vorbeiläuft.
Die Gemeinde zeichnet sich durch ein gewachsenes Ortsbild, gute Infrastruktur, Kindergärten, Jugendzentrum, Ärzte, Apotheken, Grund- und Musikschule und sehr gute Einkaufsmöglichkeiten aus.
Sonstiges** Alle Maße und Angaben laut Auskunft des Eigentümers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Der guten Ordnung halber machen wir darauf aufmerksam, dass unsere Tätigkeit im Erfolgsfalle die Verpflichtung zur Zahlung einer Maklercourtage in Höhe von 3,57 % inklusive 19% Mehrwertsteuer durch den Käufer und Verkäufer zur Folge hat, fällig und zahlbar bei Vertragsabschluß. Durch Ihre Objektanfrage bestätigen Sie diese Vereinbarung und erkennen die Zahlung der Maklercourtage an. **