Das Anwesen ist bebaut mit einem kleinen Abrisshaus. Dieses wurde ca. 1930 als Siedlungshaus weitgehend in Eigenleistung in Holzbauweise erstellt. Das Grundstück befindet sich inmitten eines reinen Wohngebiets mit viel Freiraum zu den anrainenden Nachbarn. Die Bebaubarkeit richtet sich nach §34 Baugesetzbuch, muss sich also in die umliegende Bebauung einfügen. Diese ist geprägt durch 1,5-geschossige Bauweise. Empfehlen würden sich ein geräumiges Ein- bis Zweifamilienhaus, eventuell auch zwei Einfamilienhäuser oder auch zwei Doppelhaushälften. Lassen Sie Ihren Wohnwünschen freien Lauf und vereinbaren Sie einen Termin zur Besichtigung. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.