BeschreibungIm Gewerbegebiet von Ober-Roden können Sie diese gepflegten Büroräume mit geschmackvoller Teilmöblierung übernehmen.
Der barrierefreie Zugang zu dem im Erdgeschoß liegenden Büroteil ist nicht nur für Kunden, sondern auch für Ihre Mitarbeiter eine Erleichterung.
Auch 2,5 Parkplätze direkt vor dem Eingang runden dies ab.
Im Erdgeschoß finden Sie zusätzlich neben den Waschräumen auch einen Abstellraum sowie die Teeküche.
Über eine breite Wendeltreppe gelangen Sie ins Obergeschoss. Neben den schon bereitstehenden Regalen findet sich ausreichen Raum für weitere Arbeitsplätze.
LagebeschreibungDie Stadt Rödermark liegt mit ihren etwa 30.000 Einwohnern zentral in der Rhein-Main-Region. Von den insgesamt vier Stadtteilen kommt Ober-Roden auf zirka 12.600 Einwohner und ist somit der größte Stadtteil. Durch die Anbindung an das S-Bahn-Netz, die Dreieich-Bahn sowie die Nähe zu Autobahnen und dem internationalem Flughafen Frankfurt bietet sich eine ausgezeichnete Infrastruktur. Kinderbetreuung und Bildung von Kinderhort bis zum Abitur zeugen von einer familienfreundlichen Tradition. Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs sind vor Ort und auch ein reges Vereinsleben und ein breit gefächertes kulturelles Angebot stehen zu Ihrer Verfügung. Neben vielen Wiesen und Wäldern ermöglicht ein gut ausgebautes Netz von Radwegen viele Touren in die nah gelegenen Ausflugsziele.
SonstigesBitte beachten Sie, dass beigefügte Grundrisse in der Regel den Grundriss aus der Bauakte darstellen und spätere Änderungen nicht immer erfasst sind. Um Räume möglichst vollständig im Expose abzubilden, können technische Hilfsmittel eingesetzt worden sein, die Räume vergrößert oder verkleinert erscheinen lassen können. Bitte machen Sie sich bei einem persönlichen Termin einen eigenen Eindruck.
Geldwäsche: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma Sybille Rosenberg Immobilien nach §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen 5 Jahre aufbewahren muss.
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