BeschreibungDie MFH-Doppelhaushälfte mit 3 WE, ca. 112,00 m² Wohnfläche wurde innen komplett entkernt und saniert in 2022/2023.
Flächengewerke neu, Elektro neu, Heizung neu, Sanitär mit kompletten Bädern neu.
Anstehende Sanierungsmaßnahmen: Austausch der alten 2-fach verglasten Holzfenster, Austausch der alten Haustür, ggf. Dämmung des Dachstuhls (die Zwischendecke zum Dachgeschoss ist gedämmt).
Baujahr ca. 1930, Grundstücksfläche ca. 135 m². 1 PKW-Stellplatz, kleiner Vorgarten, vollunterkellert.
IST-Miete derzeit 1.020,00 €/Monat kalt. -Mietverträge wurden nach Sanierung geschlossen. (Sep.-Okt.2023)
Da auch die andere Haushälfte verkauft werden soll, könnte man das komplette Haus erwerben.( siehe hierzu mein Angebot 1988)
AusstattungBaujahr ca.1930
Wohnungseingangstüren neu
Briefkästen neu
Elektrik neu
Heizungsart: Etagenheizung, elektrisch mit Infrarot-Heizpaneele (nicht zentral)
Warmwasser: elektrisch mit Durchlauferhitzer
Sanitär neu, weiß gefliest, Standduschen
Bodenbelag- PVC
Internet-Anschluss: DSL über Kupfer-Leitung, 100.000 mbit/s verfügbar, 1 TAE-Dose je WE
Fenster: die alten 2-fachverkleideten Holzfenster könnte man noch austauschen, als auch den Dachstuhl dämmen
und eine neue Haustür einsetzen lassen.
LagebeschreibungDie charmante Immobilie befindet sich in zentraler Lage von Betzdorf, in der Nähe von Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Umgebung zeichnet sich durch eine ruhige und familienfreundliche Atmosphäre aus. Schulen, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen sind bequem zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar. Die Lage besticht durch den malerischen Charme der Umgebung. Ein idealer Ort für alle, die das Stadtleben mit einer idyllischen Umgebung verbinden möchten.
SonstigesObwohl alle Informationen mit äußerster Sorgfalt zusammengestellt wurden, übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben.
Alle Angaben aus diesem Exposé beruhen auf den Angaben der Eigentümers bzw. Dritter Personen.
Die Prüfung der Angaben obliegt dem Käufer.
Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Das Exposé ist eine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.