BeschreibungBei diesem Objekt handelt es sich um eine Gastgewerbe-Immobilie, die derzeit als Backshop/Coffeeshop betrieben wird. Die Miete beträgt 2.572,00 € monatlich und für das Inventar sowie die Lage wird eine Ablösesumme in Höhe von 95.000,00 € VB erhoben.
Die Immobilie hat eine Gesamtfläche von ca. 90 m² und verfügt über einen großen Gastraum.
Es liegen bereits alle notwendigen Genehmigungen vor, einschließlich einer Teilkonzession für die Küche.
Die Immobilie befindet sich im Bezirk Lichtenberg, im Ortsteil Karlshorst, in zentraler Lage. Diese attraktive Position bietet eine hohe Sichtbarkeit und Zugänglichkeit, was das Objekt besonders interessant für Gastronomiebetriebe macht.
Die Fläche ist komplett eingerichtet, betriebsbereit und ab sofort nach Absprache verfügbar. Der Zustand der Immobilie ist sehr gepflegt, sie befindet sich in einem Neubau.
Der Gastraum ist modern gestaltet, hell und freundlich. Große bodentiefe Fenster, die viel Tageslicht einlassen, schaffen eine einladende Atmosphäre.
Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, Ihren Traum vom eigenen Betrieb zu verwirklichen oder Ihr bestehendes Geschäft zu erweitern. Jetzt besichtigen! Schnell sein und uns kontaktieren, um dieses Angebot nicht zu verpassen.
AusstattungAusstattungsbeschreibung:
-Nettokaltmiete: 2.572,00 €
-Nebenkosten: 450,00 €
-Warmmiete: 3.022,00 €
-Ablösesumme: 95.000,00 €
-Gesamtfläche: ca. 90 m²
-Gastrofläche: ca. 60 m²
-Gasträume: 1
-Sitzplätze (innen): 30
-Sitzplätze (außen): 40
-Terrassenfläche: ca. 30 m²
Das Objekt ist ideal für folgende Gewerbevorhaben:
-Bäckerei/Backshop/Bistro
-Café/Coffeeshop
-Eisdiele/Eiscafé
-Konditorei/Patisserie.
Jedoch können auch andere Konzepte und Dienstleistungen dem Eigentümer vorgestellt werden.
Mögliche Mietvertragslaufzeit: Verhandelbar
Inventar und Ausstattung:
-Tresen
-Mobiliar (Gastraum/Terrasse etc.)
-Geschirr & Equipment
-Kaffeemaschine Vollautomat
-Kühlschränke
-Kühlvitrine (Kuchen/Speisen)
-Tiefkühlschränke
-kleine Küche (zur Speiseaufwärmung)
LagebeschreibungDie Immobilie befindet sich im Bezirk Lichtenberg, im Ortsteil Karlshorst, in 10318 Berlin.
Diese zentrale Lage bietet eine hervorragende Infrastruktur. In unmittelbarer Nähe befinden sich bekannte Straßen wie die Treskowallee und die Waldowallee, die eine gute Anbindung an den restlichen Bezirk und die Stadt gewährleisten.
Die Umgebung bietet zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, darunter Supermärkte, Bäckereien und kleinere Einzelhandelsgeschäfte. Die öffentliche Verkehrsanbindung ist ausgezeichnet: Der S-Bahnhof Karlshorst ist nur wenige Gehminuten entfernt, ebenso wie mehrere Bus- und Straßenbahnhaltestellen, die eine schnelle und bequeme Verbindung zum Stadtzentrum und anderen Stadtteilen ermöglichen.
Für Familien gibt es in der Nähe mehrere Schulen und Kindergärten. Zudem bieten sich zahlreiche Freizeitmöglichkeiten: Der nahegelegene Tierpark Berlin, der größte Landschaftstiergarten Europas, lädt zu erholsamen Spaziergängen und Familienausflügen ein. Diverse Restaurants, Cafés und ein Kino in der Umgebung sorgen für ein abwechslungsreiches Freizeitangebot.
Die gewerbliche Nachbarschaft ist vielfältig: Neben anderen gastronomischen Betrieben finden sich hier auch zahlreiche Dienstleister, Einzelhändler und Büros, was für eine belebte und attraktive Umgebung sorgt.
SonstigesKonditionen:
Dieses Angebot ist unverbindlich und basiert auf Eigentümerangaben. Alle Informationen sind ohne Gewähr. Tippfehler möglich.
Provisionshinweis:
Für den erfolgreichen Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrags der angebotenen Immobilie wird eine Provision an „Immo & Consulting 4G GmbH“ fällig. Der Provisionssatz richtet sich nach dem Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz. So dort nicht geregelt beträgt der Provisionssatz 3,57 Nettokaltmieten inkl. MwSt. bei Mietverträgen bzw. 7,14 % inkl. MwSt. vom Kaufpreis bei Immobilienkauf. Hinweis: Bei Vereinbarung der Parteien des Hauptvertrages über einen Mietzins, der von der im Exposé angegebenen Miete nach unten abweicht, bestimmt sich der Provisionsanspruch des Maklers dennoch nach dem im Exposé angegebenen Mietzins.
Bei Vereinbarung der Parteien des Hauptvertrages über einen Mietzins, der von der im Exposé angegebenen Miete nach oben abweicht, bestimmt sich der Provisionsanspruch des Maklers nach dem neu vereinbarten Mietzins. Vereinbaren die Parteien des Hauptvertrages eine Staffelmiete, berechnet sich der Provisionsanspruch an der durchschnittlichen Monatsmiete bezogen auf einen Mietzeitraum von 5 Jahren, aber auch nur dann, wenn der durchschnittliche Mietzins, der von der im Exposé angegebenen Miete nach oben abweicht.
Provisionspflicht besteht auch bei Vertragsrückabwicklung, außer bei arglistiger Täuschung. Vorkenntnis entbindet nicht von der Provisionspflicht.
Über uns:
IMMO-4G ist Ihr Partner für Gewerbeimmobilien, von Gastronomie bis Lagerhallen. Wir begleiten Sie von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Objektübergabe und bieten ein umfassendes Netzwerk aus Eigentümern, Bauträgern und Investoren. Registrieren Sie sich für exklusive Angebote und besuchen Sie unsere Website für weitere Informationen: www.immo-4g.de