Beschreibung39164 Wanzleben
Bei dem Objekt handelt es sich um einen Einzelhandelsmarkt in Walldorf.
Der Markt wurde 1994 mit einer Fläche von rd. 1.040 m² ursprünglich für Norma errichtet.
Zahlreiche Kundenparkplätze stehen direkt vor dem Objekt zur Verfügung.
Zudem befinden sich 6 Garagen im Objekt, diese sind seit 2015 vermietet.
Das Objekt ist seit 2016 an einen Groschen-Markt vermietet. Der Mietvertrag läuft bis 10/2027.
Die Grundstücksgröße beläuft sich auf 2.236 m².
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ANGABEN AUS DEM ENERGIEAUSWEIS
Art des Ausweis: Verbrauchsausweis
gültig bis: 21.05.2024
Primärenergieverbrauch: 155 kWh(m²*a)
LagebeschreibungDie Stadt Wanzleben mit ca. 5.200 Einwohnern ist ein Ortsteil der Stadt Wanzleben-Börde im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt. Wanzleben ist über mehrere Straßen erreichbar; unter anderem über die B 246a, die B 246 und die BAB 14 über die L 50 Richtung Magdeburg.
Das Objekt selbst liegt gut sichtbar direkt an der Bundesstraße 246a in einem Gewerbegebietam Rande von Wanzleben.
SonstigesBaujahr: 1992
Heizungsart: Zentralheizung
Befeuerung/Energieträger: Gas
1. Die A4RES Advisory GmbH ist als Servicer für Kreditinstitute und Eigentümer tätig. Das vorgestellte Objekt kann im Auftrag des Eigentümers erworben werden.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an dem Objekt und sind gern bereit, Ihr Angebot entgegen zu nehmen.
Gern prüfen wir auch eine Finanzierung und mögliche Fördermittel für Sie.
2. Dieses Exposé ist ausschließlich für den Interessenten bestimmt. Die unbefugte Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe durch Zweitmakler ist ausdrücklich untersagt.
Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadenersatzansprüche aus.
3. Alle vorliegenden Objektinformationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers oder anderen Auskunftsbefugten. Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Dies ist vom Kunden selbst zu überprüfen. Grunderwerbssteuer und Kaufnebenkosten sind vom Käufer zu tragen.
4. Bitte beachten Sie, dass durch die Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie sich die gesetzlichen Vorgaben auch für Makler geändert haben. Wir weisen Sie pflichtgemäß auf Ihr Widerrufsrecht eines abgeschlossenen Maklervertrages hin.
Diesbezüglich verweisen wir auch auf folgendes:
Die im Expose benannte Provision wird nur dann geschuldet, wenn aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Erwerb des Objektes erfolgt. Ansonsten schulden Sie uns keine Zahlungen, Provisionen, Vergütungen, Aufwendungsentschädigungen etc. – es sei denn, es ist separat so vereinbart. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob Sie den mit uns abgeschlossenen Maklervertrag widerrufen oder nicht.