BeschreibungDiese Doppelhaushälfte mit viel Liebe zum Detail befindet sich in einer zentralen Lage von Neuenhaus. Sie wurde im Jahr 1924 auf einem ca. 452 m² großen Grundstück mit ca. 170 m² Wohnfläche erbaut.
Aufteilung Erdgeschoss:
- Eingangsbereich
- Wohn- und Esszimmer
- Küche
- Hauswirtschaftsraum
- Badezimmer
- Schlafzimmer
Aufteilung Obergeschoss:
- Flur
- Schlafzimmer 1
- Schlafzimmer 2
- Schlafzimmer 3
- Schlafzimmer 4
- Badezimmer
Der lichtdurchflutete Wohnbereich mit großer Fensterfront bietet den perfekten Platz zum Entspannen mit Blick in den liebevoll angelegten und gepflegten Garten mit großer Rasenfläche. Im Garten findet man zum einen eine überdachte Terrasse direkt am Haus vor und zum anderen etwas versteckter einen weiteren Sitzbereich in einer Gartenecke.
Als Pkw-Stellplatz kann das Carport genutzt werden, sowie die davor liegende große Auffahrt.
Ausstattung- zentrale Lage
- Terrassendach + Terrasse
- Dach 2012
- Küche 2014
- Fensterglas unten 2020
- Eingangstür 2020
- Elektroheizung
- Holzofen
- Kriechkeller (Installationsfreundlich)
LagebeschreibungNeuenhaus ist eine aufstrebende Kleinstadt und Sitz der Samtgemeinde Neuenhaus im Landkreis Grafschaft Bentheim im Land Niedersachsen und hat rund 14.000 Einwohner. Neuenhaus liegt an der 182 km langen Vechte sowie an der Dinkel einem 89 km langem Zufluss der Vechte. Die direkte Nachbarschaft zur niederländischen Grenze macht den Standort sehr interessant.
Neuenhaus hat alles, was eine Kleinstadt ausmacht. Diverse Einkaufs-, Sport-, Freizeit- und Bildungsmöglichkeiten finden Sie direkt vor Ort. Das Hallenbad verfügt seit Sommer 2019 über ein Außenbecken. Von der Grundschule bis hin zur Oberstufe sind alle Schulformen in Neuenhaus angesiedelt.
Die Verkehrsanbindung mit PKW, Bus und Bahn ist gut. Die nächste Autobahnauffahrt wäre Schüttorf / Bad Bentheim, A30 (ca. 25 km) oder Wietmarschen-Lohne, A31 (ca. 20 km).
SonstigesWiderrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
RE/MAX Immobilien Grafschaft Bentheim
Veldhausener Str. 34
49828 Neuenhaus
Tel. 05941 – 98 99 00
Fax. 05941 – 98 99 029
E-Mail info@remax-grafschaft.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der in Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.