BeschreibungDas neuwertige Einfamilienhaus mit grossem unverbautem Grundstück befindet sich in Oberwaldbehrungen.
Die ruhige Lage bietet sich an für Familie die gerne die Ruhe geniessen möchten.
Überzeugen Sie sich von der hohen Qualität und dem gepflegten Zustand des Hauses mitsamt der Einrichtung bei einer Besichtigung.
Ausstattung1 Wohn und Esszimmer
4 Schlafzimmer
1 Einbauküche
2 Bäder mit Dusche, Wanne, WC und Waschtisch
moderner Eingangsbereich
grosser Aussenbereich mit Platz für eine Garage oder Carport
Lassen Sie sich, von dem Charm der Immobilie verzaubern.
LagebeschreibungDas neue energieeffiziente Einfamilienhaus befindet sich im neu erschlossenen Wohngebiet im Ortsteil von Ostheim v.d. Rhön in Oberwaldbehrungen.
Nach dem Reichsdeputationshauptschluss wurde die reichsfreie Herrschaft Tann mit Oberwaldbehrungen im Jahr 1803 mediatisiert und kam an das Königreich Bayern. Bedingt durch die Napoleonischen Kriege kam das Gebiet mit der Rheinbundakte 1806 an das Großherzogtum Würzburg. Nach den Bestimmungen des Wiener Kongresses gehörte das Territorium ab 1814 wieder zu Bayern und wurde dem Untermainkreis angegliedert. Während die ehemalige Herrschaft Tann in Folge des Deutschen Kriegs von 1866 an die preußische Provinz Hessen-Nassau kam, blieb Oberwaldbehrungen bei Bayern.
SonstigesRufen Sie noch heute an, für einen Besichtigungstermin.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher dem Interessenten, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.