Verrechnung der Heizkosten: direkt mit dem Versorgungsunternehmen
Wohnfläche (m²):
41 m²
Anzahl der Zimmer:
1
Baujahr:
1894
Objektzustand:
Gepflegt
Energieausweistyp:
Bedarfsorientiert
Gültig:
11.01.2033
epass_fgeewert:
2.36
epass_hwbwert:
142.3
Bad:
Wanne vorhanden, Fenster vorhanden
Küche:
Einbauküche
Boden:
Fliesen, Laminat
Heizungsart:
Zentralheizung
Befeuerung:
Fernwärme
Garten:
Gartennutzung möglich
Kabel/Sat-TV:
Kabel-/Sat-TV vorhanden
Verfügbar:
1. Dezember 2024
Max. Mietdauer:
3
Objektbeschreibung
Beschreibung
> Traun | Wohnung | Mieten < Schon beim Betreten empfängt Sie ein großzügiger Vorraum, von dem aus Sie direkt in die angrenzende Küche gelangen. Hier findet auch ein Esstisch problemlos seinen Platz. Die voll ausgestattete Einbauküche ist bereits Teil der Wohnung, sodass keine Ablöse erforderlich ist.
Der anschließende Wohn- und Schlafbereich ist hell und geräumig – hier haben Sie genügend Platz, um neben Bett und Couch eine gemütliche Wohlfühloase zu gestalten. Die Wohnung wird unmöbliert übergeben, sodass Sie Ihrer Kreativität bei der Einrichtung freien Lauf lassen können.
Der Gemeinschaftsgarten des Hauses bietet zusätzliche Annehmlichkeiten: Holzhütten dienen als praktischer Kellerersatz und bieten zusätzlichen Stauraum. Der Garten steht allen Bewohnern zur Verfügung und lädt zum Entspannen und Genießen ein.
Lage In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich diverse Nahversorger und Gastronomiebetriebe, die Gebietskrankenkasse mit dem neuen Ärztezentrum, die Bibliothek und vieles mehr. Die Haltestelle vom Citybus befindet sich vor der Haustür und zur Straßenbahn spazieren Sie nur wenige Minuten.
Kosten und Befristung Die Kosten der Fernwärmeheizung werden mit dem Versorgungsunternehmen direkt abgerechnet. Die Küche ist Bestandteil der Wohnung, daher keine Ablöse.
Die Wohnung wird vom Vermieter vorerst auf 3 Jahre befristet vermietet. Gemäß §29 MRG können Sie als Mieter nach Ablauf von 12 Monaten jederzeit zum Monatsende unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist das Mietverhältnis aufkündigen. Der Vermieter bindet sich an die Vertragslaufzeit von 3 Jahren und kann den Mietvertrag nicht vorzeitig auflösen.
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Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.