Beschreibung04552 Borna
Bei dem Objekt handelt es sich um eine Hofanlage in Borna. Zur Hofanlage gehören zwei Gebäude. Eines der Gebäude ist ein Eckhaus, das sich über drei Geschosse erstreckt und eine Wohnfläche von 285m² bietet. Im Eckhaus wurden 5 Wohnungen ausgebaut. Ein Keller ist nicht vorhanden.
Gemäß Aktenlage sind die Flächen wie folgt unterteilt:
EG
- zugehörige Abstellräume zu den Wohnungen, Abstellräume für Nebengebäude
OG
- Wohnung 1: 3 Zimmer, Bad/WC, Küche
- Wohnung 2: 3 Zimmer, Bad/WC, Küche
- Wohnung 3: 3 Zimmer, Bad7WC, Küche
DG
- Wohnung 4: 3 Zimmer, Bad7WC, Küche
- Wohnung 5: 3 Zimmer, Bad/WC, Küche
Darüber hinaus sind noch weitere, nicht ausgebaute Flächen vorhanden.
Das Gebäude steht derzeit leer, es besteht erheblicher Sanierungsbedarf.
Das Grundstück hat eine Größe von 4.452 m².
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"KEIN ENERGIEAUSWEIS VORHANDEN/IN VORBEREITUNG"
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AusstattungWir möchten besonderes Augenmerk auf die möglichen Förderungsprogramme richten. Hieraus entstehen attraktive Möglichkeiten, die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehenskonditionen zu unterstützen.
Insbesondere das KfW-Programm 261 zur Gebäudesanierung
- mit aktuellen Zinsen von 2,65%
- zusätzlich mögliche Tilgungszuschüsse von bis zu 45%
Darüber hinaus können die Sanierungskosten (abzüglich erhaltener Zuschüsse) abgeschrieben werden.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Wohngeb%C3%A4ude-Kredit-(261-262)/
LagebeschreibungBorna ist eine Große Kreisstadt liegt im Landkreis Leipzig im Bundesland Sachsen und hat ca. 20.000 Einwohnern. Die Stadt ist von renaturierten Seen und Wäldern geprägt, die aus dem früheren Braunkohletagebau entstanden sind.
Größere Städte in der Umgebung sind Altenburg (17 km), Grimma (24 km), Leipzig (30km) und Zeitz (35 km). Von der Stadt Borna hat man Verkehrsanbindung in alle Richtungen über die Bundesstraßen B95, B93, B176 sowie die Autobahn A72. Weiterhin ist Borna an das Bahnnetz angebunden, im Stadtgebiet von Borna befinden sich der Bahnhof Borna (b Leipzig) sowie die Haltepunkte Petergrube und Neukirchen-Wyhra. Es verkehrt die S Bahnlinie 6 aller 30min nach Leipzig. Der Flughafen Leipzig/Halle ist etwa 40 Kilometer entfernt und gut erreichbar.
Das Objekt selbst liegt im Ortsteil Wyhra, etwas südlich von Borna. Das Objekt liegt zentral im Ortskern. Die Anbindung an die A72 ist nur 5km entfernt. Das Umfeld ist von weiteren Hofanlagen, Wohnhäusern und Mischnutzungen geprägt.
Insgesamt handelt es sich um eine typisch dörfliche Lage.
Sonstiges1. Die A4RES Advisory GmbH ist als Servicer für Kreditinstitute und Eigentümer tätig. Das vorgestellte Objekt kann im Auftrag der Eigentümerin - vertreten durch den Insolvenzverwalter - erworben werden.
Im Falle einer positiven Verkaufsentscheidung erfolgt der Verkauf auf Basis eines vom Insolvenzverwalter vorgegeben Vertragsmusters und bei einem vom Insolvenzverwalter ausgewählten Notar.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an dem Objekt und sind gern bereit, Ihr Angebot entgegen zu nehmen.
Gern prüfen wir auch eine Finanzierung und mögliche Fördermittel für Sie.
2. Dieses Exposé ist ausschließlich für den Interessenten bestimmt. Die unbefugte Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe durch Zweitmakler ist ausdrücklich untersagt.
Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadenersatzansprüche aus.
3. Alle vorliegenden Objektinformationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers oder anderen Auskunftsbefugten. Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Dies ist vom Kunden selbst zu überprüfen. Grunderwerbssteuer und Kaufnebenkosten sind vom Käufer zu tragen.
4. Bitte beachten Sie, dass durch die Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie sich die gesetzlichen Vorgaben auch für Makler geändert haben. Wir weisen Sie pflichtgemäß auf Ihr Widerrufsrecht eines abgeschlossenen Maklervertrages hin.
Diesbezüglich verweisen wir auch auf folgendes:
Die im Expose benannte Provision wird nur dann geschuldet, wenn aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Erwerb des Objektes erfolgt. Ansonsten schulden Sie uns keine Zahlungen, Provisionen, Vergütungen, Aufwendungsentschädigungen etc. – es sei denn, es ist separat so vereinbart. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob Sie den mit uns abgeschlossenen Maklervertrag widerrufen oder nicht.