Beschreibung99867 Gotha
Das Geschäftshaus in Gotha, erbaut um 1900, ist unterkellert und umfasst insgesamt fünf Geschosse:
Erdgeschoss (EG), 1. Obergeschoss (OG), 2. OG, 3. OG und Dachgeschoss. Die Immobilie ist weiterhin voll unterkellert.
Sanierungsmaßnahmen erfolgten augenscheinlich in den 1990er Jahren.
Das Erdgeschoss ist derzeit gewerblich als Restaurant genutzt und als solches mit hoher regionaler Bekanntheit vermietet. Der Mieter hat ebenfalls große Kellerflächen zu Lagerzwecken angemietet (ca. 136,00m²).
Die übrigen Etagen wurden vor allem als Bürofläche ausgebaut und stehen derzeit leer.
Insgesamt handelt es sich um eine Büro-/Praxisfläche von 833,35m².
Eine 1-Raum-Wohnung befindet sich im Dachgeschoss und hat eine Fläche von 65,00m².
Das gesamt Gebäude steht unter Denkmalschutz. Dieser schließt auch insbesondere die aufwendigen Vertäfelungen im Restaurant-Bereich mit ein.
Insgesamt bietet sich eine Herrichtung der Flächen für Büro-/Praxisnutzungen an. Auch ein Umbau in Wohnungen wäre denkbar.
Die Grundstücksgröße beträgt 232,00m².
ANGABEN AUS DEM ENERGIEAUSWEIS
Art des Ausweis: Bedarfsausweis
gültig bis: 12.12.2018
Endenergieverbrauch : 202,66 kWh/(m²*a)
Primärenergieausweis: 226,22 kWh/(m²*a)
AusstattungWir möchten besonderes Augenmerk auf die möglichen Förderungsprogramme richten. Hieraus entstehen attraktive Möglichkeiten, die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehenskonditionen zu unterstützen.
Insbesondere das KfW-Programm 261 zur Gebäudesanierung
- mit aktuellen Zinsen von 2,65%
- zusätzlich mögliche Tilgungszuschüsse von bis zu 45%
Darüber hinaus können die Sanierungskosten (abzüglich erhaltener Zuschüsse) abgeschrieben werden.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Wohngeb%C3%A4ude-Kredit-(261-262)/
LagebeschreibungGotha ist mit ca. 45.000 Einwohnern die fünftgrößte Stadt des Freistaats Thüringen und Kreisstadt des Landkreises Gotha. Die nächsten größeren Städte in der Umgebung sind Erfurt ca. 20 km östlich, Bad Langensalza ca. 20 km nördlich und Eisenach ca. 30 km westlich von Gotha. Die überregionale Verkehrsanbindung ist über die Bundesautobahn A4 in ca. 5 km Entfernung sowie über die Bundesstraßen B7 und B247 gut gegeben.
Das Objekt befindet sich direkt im Zentrum von Gotha in der Nähe zum Rathaus und zur Margaretenkirche. Die Straßenbahnanbindung ist direkt vor dem Objekt gegeben.Das Umfeld ist von zahlreichen historischen Wohn- und Geschäftshäusern mit Laden- und Gastronomieflächen im Erdgeschoss geprägt.
Insgesamt handelt es sich um eine gute und zentrale Innenstadtlage.
SonstigesBaujahr: 1902
Heizungsart: Zentralheizung
Befeuerung/Energieträger: Erdgas leicht
1. Die A4RES Advisory GmbH ist als Servicer für Kreditinstitute und Eigentümer tätig. Das vorgestellte Objekt kann im Auftrag der Eigentümerin - vertreten durch den Insolvenzverwalter - erworben werden.
Im Falle einer positiven Verkaufsentscheidung erfolgt der Verkauf auf Basis eines vom Insolvenzverwalter vorgegeben Vertragsmusters und bei einem vom Insolvenzverwalter ausgewählten Notar.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an dem Objekt und sind gern bereit, Ihr Angebot entgegen zu nehmen.
Gern prüfen wir auch eine Finanzierung und mögliche Fördermittel für Sie.
2. Dieses Exposé ist ausschließlich für den Interessenten bestimmt. Die unbefugte Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe durch Zweitmakler ist ausdrücklich untersagt.
Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadenersatzansprüche aus.
3. Alle vorliegenden Objektinformationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers oder anderen Auskunftsbefugten. Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Dies ist vom Kunden selbst zu überprüfen. Grunderwerbssteuer und Kaufnebenkosten sind vom Käufer zu tragen.
4. Bitte beachten Sie, dass durch die Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie sich die gesetzlichen Vorgaben auch für Makler geändert haben. Wir weisen Sie pflichtgemäß auf Ihr Widerrufsrecht eines abgeschlossenen Maklervertrages hin.
Diesbezüglich verweisen wir auch auf folgendes:
Die im Expose benannte Provision wird nur dann geschuldet, wenn aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Erwerb des Objektes erfolgt. Ansonsten schulden Sie uns keine Zahlungen, Provisionen, Vergütungen, Aufwendungsentschädigungen etc. – es sei denn, es ist separat so vereinbart. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob Sie den mit uns abgeschlossenen Maklervertrag widerrufen oder nicht.