Beschreibung42853 Remscheid
Bei dem Objekt handelt es sich um einen Außenstellplatz im Hof eines Mehrfamilienhauses in Remscheid.
Der Stellplatz ist nicht überdacht
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"KEIN ENERGIEAUSWEIS VORHANDEN/IN VORBEREITUNG"
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LagebeschreibungDie kreisfreie Stadt Remscheid (ca. 113.500 Einwohner) liegt ca. 10km südlich von Wuppertal entfernt und ist dem Regierungsbezirk Düsseldorf (ca. 45km entfernt) zugeordnet. Remscheid ist die drittgrößte Stadt des Bergischen Landes und besteht aus 4 Stadtbezirken.
Der Stellplatz selbst liegt unweit des Herzens vom Remscheid in der Nähe des Allee-Centers. Das Umfeld ist von weiteren Wohn- und Geschäftshäusern geürägt.
Insgesamt handelt es sich um eine typische Stadtteillage.
Sonstiges1. Die A4RES Advisory GmbH ist als Servicer für Kreditinstitute und Eigentümer tätig. Das vorgestellte Objekt kann im Auftrag der Eigentümerin - vertreten durch den Insolvenzverwalter - erworben werden.
Im Falle einer positiven Verkaufsentscheidung erfolgt der Verkauf auf Basis eines vom Insolvenzverwalter vorgegeben Vertragsmusters und bei einem vom Insolvenzverwalter ausgewählten Notar.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an dem Objekt und sind gern bereit, Ihr Angebot entgegen zu nehmen.
Gern prüfen wir auch eine Finanzierung und mögliche Fördermittel für Sie.
2. Dieses Exposé ist ausschließlich für den Interessenten bestimmt. Die unbefugte Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe durch Zweitmakler ist ausdrücklich untersagt.
Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadenersatzansprüche aus.
3. Alle vorliegenden Objektinformationen beruhen auf Angaben des Auftraggebers oder anderen Auskunftsbefugten. Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Dies ist vom Kunden selbst zu überprüfen. Grunderwerbssteuer und Kaufnebenkosten sind vom Käufer zu tragen.
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Diesbezüglich verweisen wir auch auf folgendes:
Die im Expose benannte Provision wird nur dann geschuldet, wenn aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Erwerb des Objektes erfolgt. Ansonsten schulden Sie uns keine Zahlungen, Provisionen, Vergütungen, Aufwendungsentschädigungen etc. – es sei denn, es ist separat so vereinbart. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob Sie den mit uns abgeschlossenen Maklervertrag widerrufen oder nicht.