> Pasching | Wohnung | Mieten < Ihr neues Zuhause teilt sich in einen großen Wohn-Essbereich, in dem auch die Küche untergebracht ist, zwei Schlafzimmer, Bad mit Wanne, ein separates WC und einen praktischen Abstellraum. Entspannen Sie auf Ihrer großzügigen Terrasse, mit Blick Richtung Südwest und natürlich im gemütlichen Garten.
Die zeitlose DAN Küche steht für Qualität, technische Raffinessen auf neuestem Stand sowie modernem Design. Diese ist gegen Ablöse zu übernehmen. (siehe Preisdetailinformation)
Zu Ihrer Wohnung gehört auch ein komfortables Kellerabteil mit Steckdose und Deckenlicht für einen guten Überblick und Stauraum. Im Kellergeschoss befindet sich auch der Anschluss für Ihre Waschmaschine. Ein geräumiger Lift verbindet alle Wohneinheiten bis ins Dachgeschoss mit der Tiefgarage und ermöglicht barrierefreies Wohnen.
In diesem Mehrparteienhaus sind leider keine Haustiere erlaubt.
Lage Mit einer Wohnung in der Zentastraße in Langholzfeld wählen Sie Ihr Zuhause im beliebten Paschinger Ortsteil Langholzfeld. Genießen Sie die besonderen Vorzüge mit der unmittelbaren Nähe zu Erholungs- und Freizeitflächen. Für alle Sportbegeisterten bietet diese Lage zahlreiche Möglichkeiten für Ihre Hobbys wie Fußball, Tennis, Schwimmen, Fitnesskurse u. v. m.
Das Linzer Stadtzentrum ist von hier bequem mit der Straßenbahn erreichbar. In unmittelbarer Umgebung finden Sie Geschäfte für den täglichen Bedarf und viele kleinere Dienstleistungsbetriebe sowie das Einkaufs- und Freizeitparadies PlusCity.
Kosten und Befristung Die Kosten der Vertragserrichtung sind vom Mieter zu tragen.
Die hochwertige Küche ist gegen Ablöse zu übernehmen (siehe Preisdetailinformation). Ein Freiparkplatz ist obligat anmieten (siehe Preisdetailinformation). Beheizt wird das Gebäude mittels Wärmepumpe und Gaszentralheizung. Die monatlichen Heizkosten finden Sie in der Preisdetailinformation.
Die Wohnung wird vom Vermieter vorerst auf 3 Jahre befristet vermietet. Gemäß §29 MRG können Sie als Mieter nach Ablauf von 12 Monaten jederzeit zum Monatsende unter Einhaltung einer 3 monatigen Kündigungsfrist das Mietverhältnis aufkündigen. Der Vermieter bindet sich an die Vertragslaufzeit von 3 Jahren und kann den Mietvertrag nicht vorzeitig auflösen.
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Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.