BeschreibungDieses attraktive Anlageobjekt besteht aus ca. 50 kleine Wohneinheiten und Gewerbeeinheit die sich auf zwei Baukörper verteilen: Einen Teil des Objekts, der unter Denkmalschutz steht, und einem Neubau aus dem Jahr 2000. Die Liegenschaft umfasst zusätzlich 16 Stellplätze, die den Bewohnern zur Verfügung stehen.
Eine separate Immobilie, die sich auf einer anderen Straßenseite befindet und z.B. als kleine Gastronomie oder eine andere Nutzung erwägt gehört ebenfalls zum Angebot.
Die Jahresnettomiete beläuft sich auf ca. 227.000.- Euro.
Nicht mit einbezogen sind weitere Vermietbare Flächen.
Die letzten großen Sanierungen fanden 2019-2021 statt. (Malerarbeiten, Dächer etc.)
Das Objekt eignet sich hervorragend für Investoren, die auf der Suche nach einer gut vermietbaren, langfristig stabilen Rendite quelle sind. Die Lage des Objekts sowie die gemischte Baustruktur (denkmalschutzgeschützt und Neubau) bieten ein interessantes Potenzial für eine nachhaltige Wertsteigerung und stabile Mieteinnahmen.
LagebeschreibungDas Objekt befindet sich in Ingelheim / Freiweinheim einer gut angebundenen Lage mit ausgezeichneter Infrastruktur. Die Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln / Bahnhöfen / Autobahnanschluss sowie die nahegelegene Fähre am Rhein sorgt für eine hervorragende Erreichbarkeit sowohl für Pendler als auch für Berufspendler. Weitere Annehmlichkeiten wie Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und Freizeitangebote befinden sich in unmittelbarer Umgebung.
SonstigesHAFTUNG:
Alle von uns weitergegebenen Informationen und Unterlagen zum Objekt, wie zum Beispiel Pläne und Grundrisse etc., beruhen auf Informationen Dritter. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Es obliegt Ihnen, unseren Kunden, die Objektinformationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHE:
GEIBERGER Immobilien ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14, und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung, die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - etwa mittels einer Kopie. Bei juristischen Personen benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass wir als Makler diese Unterlagen fünf Jahre aufbewahren müssen.