> Kronstorf | Wohnung | Mieten < Diese charmante 2-Zimmer-Dachgeschosswohnung bietet auf 57 m² Wohnfläche alles, was das Herz begehrt. Der zentrale Mittelpunkt ist der großzügige Wohn- und Essbereich mit offener Küche – ein idealer Ort zum Entspannen, für gemütliche Fernsehabende oder gesellige Runden mit Freunden.
Ein besonderes Highlight ist die sonnige Loggia mit Südwest-Ausrichtung, die Ihnen viele entspannte Stunden unter freiem Himmel verspricht. Hier können Sie den Sommer in vollen Zügen genießen.
Das angrenzende Schlafzimmer bietet ausreichend Platz für ein großes Bett und einen geräumigen Kleiderschrank. Eine ruhige Wohlfühloase, in der Sie entspannte Nächte und erholsame Stunden verbringen können.
Und das Beste: Die Wohnung kann bis auf die Garderobe und ein paar wenige Einrichtungsgegenstände möbliert vom Vormieter übernommen werden. Packen Sie nur noch Ihre persönlichen Sachen, und schon können Sie einziehen – unkompliziert und stressfrei!
Im Erdgeschoss befinden sich die Parteienkeller, ein Kinderwagenabstellraum sowie der Wasch-/Trockenraum. Versperrbare Fahrradräume befinden sich an der Außenseite des Gebäudes. Für Ihren fahrbaren Untersatz sind Freiparkplätze vorgesehen (siehe Preisinformation).
Lage Die Wohnhausanlage mit Blick ins Grüne befindet sich nur wenige Gehminuten vom Ortskern und doch in absoluter Ruhelage. Erfreuen Sie sich an der Natur vor Ihrer Haustüre und erledigen Sie Ihre täglichen Besorgungen bequem zu Fuß. In der unmittelbaren Umgebung befindet sich die Volkschule, eine Bank, die Pfarre sowie nur wenige Gehminuten entfernt eine Bushaltestelle. Ob Fußball, Golf, Reiten, Wandern oder Radfahren, hier in Kronstorf kommen Sportler und Naturbegeisterte voll auf Ihre Kosten. Nahegelegene Sportvereine und ein großzügiges Netz aus Rad- und Wanderwegen lassen bewegungshungrige Herzen höher schlagen.
Kosten und Befristung Die Kosten der Vertragserrichtung sind vom Mieter zu tragen. Für Ihren fahrbaren Untersatz ist ein Freiparkplatz oder ein Doppelparkplatz vorgesehen (siehe Preisdetailinformation).
Die Wohnung wird vom Vermieter vorerst auf 3 Jahre befristet vermietet. Gemäß § 29 MRG können Sie als Mieter nach Ablauf von 12 Monaten jederzeit zum Monatsende unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist das Mietverhältnis aufkündigen. Der Vermieter bindet sich an die Vertragslaufzeit von 3 Jahren und kann den Mietvertrag nicht vorzeitig auflösen.
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Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.