BeschreibungDiese schöne und helle Wohnung befindet sich im Zentrum von Limbach-Oberfrohna und bietet vielfältige Einkaufsmöglichkeiten im Umfeld sowie in der bestehenden Passage direkt im Objekt.
Im Dachgeschoss liegend bietet diese ca.53m² große Wohnung genügend Privatsphäre für bis zu 2 Personen. Die Fläche besteht aus 2 lichtdurchfluteten Räumen, einer kleinen Küche mit Küchenzeile, einem modernen Badezimmern mit Dusche und einem großen Balkon.
Das Objekt selbst ist aus dem Baujahr 1992 und verfügt über eine zentrale Gasheizung.
Die Wohnung steht Ihnen nach Absprache zur Verfügung.
Eine Wohnung, die sehr gut geeignet ist für einen 1-2 Personenhaushalt !
Falls wir Sie neugierig gemacht haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren und vereinbaren Sie Ihren individuellen Besichtigungstermin.
Ausstattung- 1 Balkon
- Abstellraum
- kleine Küchenzeile
LagebeschreibungLimbach-Oberfrohna liegt in der Nähe der sächsischen Metropole Chemnitz. Als große Kreisstadt hat Limbach-O. kurze Wege zu den Autobahnen A4 und A72. Sie ist ein bedeutender Wirtschaftsstandort in Sachsen. Durch den in unmittelbarer Nähe liegenden Marktplatz gibt es einen regen Publikumsverkehr. Medizinische- und Versorgungseinrichtungen befinden sich teilweise im Haus oder in unmittelbarer Nähe. Zu Fuß sind zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten zu erreichen.
In der Umgebung befinden sich außerdem der Tierpark, ein Kino, das Erlebnisschwimmbad Limbomar und das Naherholungsgebiet Großer Teich.
SonstigesAlle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Irrtum und Zwischenvermietung vorbehalten.
Gezeigte Innenausstattungen gehören nicht zum Angebot.
GELDWÄSCHE: Wir weisen darauf hin, dass Immobilienmaklerunternehmen nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) vor dem Entstehen einer Geschäftsbeziehung zur Feststellung und Überprüfung des Vertragspartners verpflichtet sind. Dies erfolgt z.B. durch eine Kopie Ihres Personalausweises. Die Angaben hieraus müssen gemäß Geldwäschegesetz fünf Jahre aufbewahrt werden.
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