Beschreibung3-Zimmerwohnung mit Hobbyraum zur Erbpacht,
Baujahr 1983, Ziegelbauweise, Gaszentralheizung,
Isolierverglaste Holzfenster, elektr. Jalousien,
sehr guter Allgemeinzustand;
Energiekennwert laut Energieverbrauchsausweis vom 19.06.2018:
114,9 kWh/(m²a), Energieeffizienzklasse D,
Instandhaltungsrücklage per 24.03.2024: € 35.000,-
Wohngeld: € 310,00
Bezug: Frei nach Vereinbarung, frühestens ab 01.06.2025
Erbpacht: € 151,45 mtl.
Der Erbbauvertrag läuft bis 2079 (54 Jahre). Der Erbbaurechtsgeber ist die Kirche.
Die Entschädigung liegt am Ende der Laufzeit bei 2/3 des Gebäudewertes.
Weitere Information zum Thema ERBPACHT finden Sie unter
www.fischer-immobilien-muenchen.de/tipps/tips_cetegory/erbpacht/
AusstattungDurch die Südausrichtung ist die Wohnung hell und durch die Ausrichtung zur weiten Gartenfläche auch ruhig.
Hochwertiger Laminatboden in den Zimmern. Der dunkle Laminatboden im Wohnzimmer wird noch vom Eigentümer in helles hochwertiges Laminat ersetzt.
Komplette NEFF-Einbauküche, schönes Wannenbad (Whirlpool-Wanne), Gäste-WC, und eine praktische Abstellkammer. Der Hobbyraum ist sowohl über eine Treppe aus dem Wohnzimmer als auch über das Untergeschoß zu erreichen.
Keller, Einzelstellplatz in der Tiefgarage.
LagebeschreibungMünchen, Feldmoching, Weitlstraße, Hochparterre von 3 Stockwerken, ruhige Wohnlage zur weiten Rasenfläche; ca. 10 Gehminuten zur U-Bahnstation "Hasenbergl". Einkaufsgeschäfte für den täglichen Bedarf REWE, EDEKA, Lidl.
Für die Freizeitgestaltung bieten sich an: der Feldmochinger See, der Fasaneriesee, der Lerchenauer See sowie natürlich der Olympiapark.
Sonstiges*Erbpacht: Bei einer Erbpacht bzw. beim Erbbaurecht erwirbt man ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes (Eigentumswohnung) und pachtet über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum das Grundstück, auf dem sich das Gebäude befindet. Als Erbpachtnehmer wird man nicht Eigentümer des Grundstücks, sondern zahlt über die Vertragslaufdauer eine monatliche Pacht für die Nutzung.
In Deutschland befinden sich derzeit etwa 5 % der Wohngebäude auf Erbbaugrundstücken. Die Erbbaurechtsgrundstücke gehören meist kirchlichen oder karitativen Einrichtungen, Stiftungen oder Brauereien. Ein kleiner Teil ist auch im Besitz von Privatpersonen.
Ein Erbbaurechtsvertrag wird in der Regel für mehrere Jahrzehnte abgeschlossen, meist zwischen 50 und 99 Jahren. Rechtlich gesehen bleibt das Grundstück Eigentum des Erbpachtgebers, während die Immobilie Eigentum des Erbpachtnehmers ist. Im Gegenzug für die Nutzung des Grundstücks erhält der Erbpachtgeber einen Erbbauzins.